Das Erbschaftsinstitut ist das zentrale Institut des Zivilrechts einer jeden Rechtsordnung. Neben den vertraglichen, delikaten Beziehungen (die durch die Schaffung eines Erfüllungsinteresses entstehen) bildeten die erblichen Beziehungen schon in der römischen Zeit die Grundlage des Zivilrechts. Der Akt des Arbeitens: Das Erbschaftsverhältnis ist einer der Bereiche der sozialen Beziehungen, der fast jeden Menschen zumindest einmal im Leben betrifft. Das Erbrecht ist im Grundgesetz unseres Landes verankert (Pkt. 4 Art. 35 der Verfassung der Russischen Föderation), das bereits von der Wichtigkeit und Bedeutung dieser Institution in einem Rechtsstaat spricht.
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