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Wer "Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen- Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht),- Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht),- Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht).Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten - also den Rahmen, innerhalb dessen…mehr

Produktbeschreibung
Wer "Bestandsschutz" ruft, will Angriffe wegen nicht mehr heutigen Sicherheitsanforderungen genügenden und wesentlich unveränderten Anlagen oder Bauwerken abwehren gegen- Aufsichtsbehörden, die Nachrüstungen anordnen (Öffentliches Recht),- Verletzte, die nach Unfällen auf Schadensersatz verklagen (Zivilrecht),- Staatsanwälte, die wegen Fahrlässigkeitstaten anklagen (Strafrecht).Dieses Buch bespricht Spezialvorschriften zum Bestandsschutz aus wichtigen Rechtsbereichen, Rechtsgrundsätze und Rechtssprechungspraxis zu Nachrüstungspflichten - also den Rahmen, innerhalb dessen Unternehmensverantwortliche eigenverantwortlich Entscheidungen über den Weiterbetrieb alten Bestands und das Ausmaß der dabei erforderlichen Sicherheit treffen müssen.In dieser zweiten Auflage widmet sich ein neu hinzugekommenes Kapitel Altmaschinen und deren nachträglicher CE-Kennzeichnung: Muss der Betreiber nachholen, was der Hersteller versäumt hat? Teil 2 des Buchs enthält 30 - für die Technikpraxis aufbereitete und kommentierte bzw. kritisierte - Gerichtsurteile. Diese Haftungsbeispiele erlauben eine realistische Einschätzung der Voraussetzungen, Reichweite, Grenzen und Rechtsfolgen des Bestandsschutzes und sind Entscheidungshilfe zur Einschätzung der Rechtsgründe, der Situationen und des Umfangs für Nachrüstpflichten und der nötigen Argumentationsmuster für Ansprüche gegen Betreiber alter Anlagen und Maschinen bzw. zur Angriffsabwehr.
Autorenporträt
Prof. Dr. Thomas Wilrich ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und u. a. in den Bereichen Arbeitsrecht/Arbeitsschutz/Betriebssicherheit sowie Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht/Technisches Recht tätig.