Das Friedhofs- und Bestattungsrecht unterliegt ausschließlich der Gesetzgebungskompetenz der Länder und regelt einerseits das Friedhofswesen als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung der Gemeinden und andererseits das Bestattungswesen als Teil des Ordnungsrechts.Mit der 3. Auflage des Kommentars zum Bestattungsgesetz Baden-Württemberg werden die jüngsten Änderungen im Bestattungsgesetz abgebildet. Mit Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse vom 11.02.2020 (GBl. S. 37) erfolgen formelle Änderungen zum Bürokratieabbau. Mit Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes vom 03.02.2021 (GBl. S. 55) werden Anforderungen an den Nachweis für Grabsteine und -einfassungen, die ohne Einsatz schlimmster Formen der Kinderarbeit hergestellt wurden, aufgestellt. Die Corona-Pandemie führte zu einer punktuellen Änderung der Bestattungsverordnung (Verordnung vom 17. April 2020). Im Zuge der Aktualisierung werden auch die seit der letzten Auflage ergangenen Gerichtsentscheidungen berücksichtigt. Damit werden dem Rechtsanwender wieder die notwendigen aktuellen Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung gestellt.Der Titel richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, kirchliche Friedhofsträger, Gerichte und die Anwaltschaft sowie Bestattungs- und Friedhofsdienstleister.Dr. Martin Uhl ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er publiziert und referiert regelmäßig zu Themen des Friedhofs- und Bestattungswesens. Zudem berät er hierzu eine Vielzahl von Kommunen.