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Die Bundesrepublik Deutschland gilt als eine der exportstärksten Nationen weltweit. Gleichzeitig ist in den letzten Jahren mehr und mehr in den Blickpunkt geraten, dass sich das Marktumfeld im Ausland teilweise von der hiesigen Geschäftsrealität deutlich unterscheidet - auch in Bezug auf die Üblichkeit oder sogar Notwendigkeit von Korruptionszahlungen. Dies wirft die Frage auf, wie Bestechungen durch deutsche Unternehmen auf ausländischen Märkten strafrechtlich zu bewerten sind. Vor diesem Hintergrund zeigt die Arbeit nicht nur die Strafrechtsentwicklung auf, die zu der derzeit geltenden…mehr

Produktbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland gilt als eine der exportstärksten Nationen weltweit. Gleichzeitig ist in den letzten Jahren mehr und mehr in den Blickpunkt geraten, dass sich das Marktumfeld im Ausland teilweise von der hiesigen Geschäftsrealität deutlich unterscheidet - auch in Bezug auf die Üblichkeit oder sogar Notwendigkeit von Korruptionszahlungen. Dies wirft die Frage auf, wie Bestechungen durch deutsche Unternehmen auf ausländischen Märkten strafrechtlich zu bewerten sind. Vor diesem Hintergrund zeigt die Arbeit nicht nur die Strafrechtsentwicklung auf, die zu der derzeit geltenden Rechtslage geführt hat, sondern setzt sich auch mit den aktuell anzuwendenden Normen des deutschen Strafrechts in Bezug auf die Auslandskorruption auseinander. Dem Praktiker möchte sie eine Hilfe bei der Rechtsanwendung sein. Vor allem aber werden die sich aus Normgestaltung und gesetzgeberischer Aufgabenstellung ergebenden Problemfelder angesprochen. Schlussendlich setzt sich die Arbeit kritischmit der grundsätzlichen Frage auseinander, ob das geltende deutsche Strafrecht überhaupt ein probates, effektives Mittel zur Korruptionsbekämpfung gerade im Ausland sein kann.
Autorenporträt
Philipp Horrer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Hamburg und Frankfurt am Main. Studienbegleitend war er in mehreren exportorientierten Unternehmen tätig. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt tätig und arbeitet derzeit für eine auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei in Frankfurt am Main und Köln.