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Im Kfz-Gewerbe gibt es einschließlich des damit verbundenen Nebengewerbes rund 100.000 Betriebe. Dieser Gewerbezweig ist steuerlich gekennzeichnet von einer Vielzahl branchenspezifischer Besonderheiten, die sich in nahezu allen Steuerarten niederschlagen.
Dieses Handbuch stellt die gesamte Problematik bei der Besteuerung des Kfz-Gewerbes geschlossen dar. Die steuerlichen Spezialfragen werden erschöpfend behandelt. Dies betrifft auch die Bereiche Elektrik, Lackiererei, Teile- und Zubehörhandel, Reifenhandel und Vulkanisierbetriebe, Karosserie- und Fahrzeugbau, Tankstellen sowie Auto- und…mehr

Produktbeschreibung
Im Kfz-Gewerbe gibt es einschließlich des damit verbundenen Nebengewerbes rund 100.000 Betriebe. Dieser Gewerbezweig ist steuerlich gekennzeichnet von einer Vielzahl branchenspezifischer Besonderheiten, die sich in nahezu allen Steuerarten niederschlagen.

Dieses Handbuch stellt die gesamte Problematik bei der Besteuerung des Kfz-Gewerbes geschlossen dar. Die steuerlichen Spezialfragen werden erschöpfend behandelt. Dies betrifft auch die Bereiche Elektrik, Lackiererei, Teile- und Zubehörhandel, Reifenhandel und Vulkanisierbetriebe, Karosserie- und Fahrzeugbau, Tankstellen sowie Auto- und Garagenvermietung.
Neben den Besonderheiten der Steuerarten werden auch betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt und die Außenprüfung sowie die Steuerfahndung praxisnah dargestellt. Dabei wird dem Leser die Vorgehensweise der Außenprüfer transparent gemacht. Berater und Unternehmer erhalten so Ansatzpunkte zur Gegenwehr gegen überzogenes Vorgehen seitens des Finanzamts. Hinweise auf Aufsätze in der Fachliteratur und auf die Rechtsprechung ermöglichen ein Vertiefen und eine schnelle Entscheidung. Der Inhalt ist nach Steuerarten gegliedert und zum Teil in ABC-Form aufbereitet. Zahlreiche Checklisten ergänzen das Werk.

Dieses Handbuch gibt Antwort auf alle Spezialfragen, die im Zusammenhang mit der Besteuerung des Kraftfahrzeuggewerbes auftauchen. Derjenige der es besitzt, kann bei drohenden Anerkennungsverweigerungen rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Darüber hinaus ist er in der Lage, Gestaltungsmöglichkeiten verwaltungs- und rechtsprechungskonform zu nutzen und entsprechend zu argumentieren.