Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft im Oktober 2004 steht Unternehmen innerhalb der Europäischen Union die Rechtsform SE (Societas Europaea) zur Verfügung. Als Kapitalgesellschaftsrechtsform besitzt diese grundsätzlich Attraktivität als Rechtsform für eine Holding, da die Besteuerung - gerade für Holdinggesellschaften - ein wichtiges Rechtsformwahlkriterium darstellt. Wie die Besteuerung einer Holding in der Rechtsform einer SE mit Sitz in Deutschland aussieht, ist der zentrale Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit. Dabei werden sowohl aperiodische als auch periodische sowie nationale als auch internationale Geschäftsvorfälle betrachtet. Die Beurteilung der untersuchten Sachverhalte erfolgt anhand eines Kriterienkatalogs, der die Prinzipien des rechtsstaatlichen Steuerrechts, die Rechtsformneutralität der Besteuerung und die Europarechtskonformität der Besteuerung umfasst.