Das Steuerprivileg für Lebensversicherungsverträge gilt in Zukunft nur noch unter engen Voraussetzungen. Es genügt nicht mehr, dass nur Altersvorsorge drauf steht. Es muss auch Altersvorsorge drin sein. Altersvorsorge und Geldanlage sind zwei Paar Stiefel und werden steuerlich unterschiedlich behandelt.
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