Sexuelle Praktiken zwischen Menschen und Tieren verursachten in der Frühen Neuzeit Furcht und Entsetzen. Als teuflische Sünde und Verbrechen wider die Natur wurde "Bestialität" auch im reformierten Zürich mit der Todesstrafe geahndet. Vor Gericht sagten Zeuginnen und Angeklagte über das Unaussprechbare aus - und beschrieben ihre alltäglichen Beziehungen zu Tieren. Bullen, Kühe, Stuten und Schafe waren ein grundlegender Faktor bestialischer Konstellationen. Sie lieferten Vorbilder sexueller Handlungen und wurden selbst zum Objekt der Begierde. Auf der Grundlage einer historisch-semantischen sowie praxeologischen Analyse von Gerichtsakten verortet diese Studie Bestialität in einem Spannungsfeld zwischen individueller Körperlichkeit, dörflicher Lebenswelt und religiös-obrigkeitlichen Normen.