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Autonome cyber-physische Systeme, also körperliche, selbstlernende Technologien, werden absehbar Einzug in unsere Lebenswirklichkeit finden. Wird auch das Strafrecht reagieren müssen, wenn innovative, autonome Technologien die tatbestandlichen Erfolge einer Körperverletzung oder einer Tötung herbeiführen? Zwecks Beantwortung dieser Frage untersucht Maximilian Münster die hierzulande geltenden Maßstäbe strafrechtlicher Produkthaftung, um anschließend ihre Anwendung auf das Inverkehrbringen autonomer cyber-physischer Systeme zu bewerten. Bei dieser Bewertung stehen diejenigen Grenzen im…mehr

Produktbeschreibung
Autonome cyber-physische Systeme, also körperliche, selbstlernende Technologien, werden absehbar Einzug in unsere Lebenswirklichkeit finden. Wird auch das Strafrecht reagieren müssen, wenn innovative, autonome Technologien die tatbestandlichen Erfolge einer Körperverletzung oder einer Tötung herbeiführen? Zwecks Beantwortung dieser Frage untersucht Maximilian Münster die hierzulande geltenden Maßstäbe strafrechtlicher Produkthaftung, um anschließend ihre Anwendung auf das Inverkehrbringen autonomer cyber-physischer Systeme zu bewerten. Bei dieser Bewertung stehen diejenigen Grenzen im Vordergrund, welche das Verfassungsrecht der Kriminalisierung eines Verhaltens zwingend aufgibt. Die Arbeit schließt - auch mit Blick auf die Rechtslage in den USA - mit einer Stellungnahme gegen den Rückzug des Strafrechts aus dem hiesigen Anwendungsfeld.
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Autorenporträt
Maximilian Münster studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der University of Queensland in Brisbane. 2017 absolvierte er das 1. Staatsexamen. Von 2017 bis 2020 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Bucerius Law School. 2019 führte ihn ein Auslandsforschungsaufenthalt an die University of California, Berkeley School of Law. Seit Februar 2021 ist er Rechtsreferendar am Kammergericht in Berlin.