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Essay aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Feiert ein katholischer Priester nachweislich gemeinsam mit einem protestantischen Pfarrer die Eucharistie beziehungsweise das Abendmahl, wird der Priester jeweils mit einer Kirchenstrafe sanktioniert, was bei sehr vielen Gläubigen auf Unverständnis stösst. Warum sie ausgefällt wird, bleibt ihnen unklar. Die Arbeit geht dieser Frage deshalb genau nach und liefert hilfreiche Erklärungen.Die Anwendung von Can. 1365 CIC/83 und Can. 1440 CCEO erfordert eine genaue Kenntnis von Gesetz und Sachverhalt,…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Theologie - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Feiert ein katholischer Priester nachweislich gemeinsam mit einem protestantischen Pfarrer die Eucharistie beziehungsweise das Abendmahl, wird der Priester jeweils mit einer Kirchenstrafe sanktioniert, was bei sehr vielen Gläubigen auf Unverständnis stösst. Warum sie ausgefällt wird, bleibt ihnen unklar. Die Arbeit geht dieser Frage deshalb genau nach und liefert hilfreiche Erklärungen.Die Anwendung von Can. 1365 CIC/83 und Can. 1440 CCEO erfordert eine genaue Kenntnis von Gesetz und Sachverhalt, Sorgfalt sowie einen erhöhten Begründungs- und Argumentationsaufwand. Wird dies seitens der kirchlichen Autoritäten geleistet, kann auch mit einem grösseren Verständnis seitens der Gläubigen gerechnet werden. Die kirchliche Autorität muss sich vor willkürlicher Rechtsanwendung hüten und darf dem Fortschritt der Ökumene nicht mittels objektiv ungerechtfertigter Strafurteile schaden. Angesichts der Schwierigkeit einer angemessenen Rechtsprechung wäre demzufolge die Herausbildung einer gewissen Kasuistik wünschenswert, um die ausgefällten Strafen objektiv vergleichen und überprüfen zu können.
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Autorenporträt
Die Autorin erhielt im Jahre 2001 das erste Vordiplom in Informatik an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich, 2006 das Lizentiat der Rechtswissenschaften (lic.iur.) an der Universität Zürich und 2010 das Doktorat der Rechte (Dr.iur.) an der Universität Freiburg i.Ue. sowie das (Schweizer) Anwaltspatent. Danach arbeitete die Autorin als Gerichtsschreiberin im Bereich des öffentlichen Rechts, 2013-2022 am Bundesverwaltungsgericht (Schweiz) in der Abteilung II (Wirtschaft, Wettbewerb, Bildung). Seit 2022 arbeitet sie als Juristische Sekretärin für den Kanton Zürich. Berufsbegleitend erlangte die Autorin 2016 den Bachelor of Theology (BTh) an der Universität Luzern (summa cum laude), 2018 den Legum Magister (LL.M.) in Kanonistik an der Universität Wien (mit Auszeichnung), 2021 das Certificate of Advanced Studies Judikative (Schweizerische Richterakademie) an der Universität Luzern und das Certificate of Advanced Studies in Europarecht an der Universität Zürich, 2022 den Master of Theology (MTh) an der Universität Luzern (summa cum laude) und das Certificate of Advanced Studies in Legal English and Common Law an der Universität Zürich sowie 2023 den Doctor of Philosophy in Theological Studies (Dr.phil.).