Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich der Strafvollzug in Deutschland zwischen 1870 und 1927 gestaltete. Obwohl eine reichsrechtliche Regelung nicht zustande kam, erfolgte der Strafvollzug in den Bundesstaaten bzw. Ländern nach einheitlichen Kriterien entsprechend den vom Bundesrat 1897 und den vom Reichsrat 1923 verabschiedeten «Grundsätzen» für den Vollzug von Freiheitsstrafen. In dieser Arbeit wird aufgezeigt, welche Hindernisse und Schwierigkeiten sich dem Erlaß eines Reichsstrafvollzugsgesetzes entgegenstellten.
Die Autorin geht neben der Entwicklung in Deutschland auch exemplarisch auf die Umsetzung der «Grundsätze» in Preußen, Bayern und Hamburg ein. Es wurden dabei auch Aufzeichnungen in den Akten des Reichsjustizamtes bzw. Reichsjustizministeriums und in den Akten der Landesarchive der Länder untersucht und ausgewertet.
Die Autorin geht neben der Entwicklung in Deutschland auch exemplarisch auf die Umsetzung der «Grundsätze» in Preußen, Bayern und Hamburg ein. Es wurden dabei auch Aufzeichnungen in den Akten des Reichsjustizamtes bzw. Reichsjustizministeriums und in den Akten der Landesarchive der Länder untersucht und ausgewertet.