Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV)"Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom 20. Januar 1998 (BGBl. I S. 74, 80), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Mai 2021 (BGBl. I S. 1096) geändert worden ist"Rechtsstand: 18. Mai 2021Inhalt:§ 1 Grundsätze§ 2 Verschreiben durch einen Arzt§ 3 Verschreiben durch einen Zahnarzt§ 4 Verschreiben durch einen Tierarzt§ 5 Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln§ 5a Verschreiben von Substitutionsmitteln mit dem Stoff Diamorphin§ 5b Substitutionsregister§ 5c Verschreiben für Patienten in Alten- oder Pflegeheimen, Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung§ 5d Verschreiben für den Notfallbedarf in Hospizen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung§ 6 Verschreiben für Einrichtungen des Rettungsdienstes§ 7 Verschreiben für Kauffahrteischiffe§ 8 Betäubungsmittelrezept§ 9 Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept§ 10 Betäubungsmittelanforderungsschein§ 11 Angaben auf dem Betäubungsmittelanforderungsschein§ 12 Abgabe§ 13 Nachweisführung§ 14 Angaben zur Nachweisführung§ 15 Formblätter§ 16 Straftaten§ 17 Ordnungswidrigkeiten§ 18 Übergangsvorschrift
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno