Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)"Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. November 2021 (BGBl. I S. 4791) geändert worden ist"Rechtsstand: 8. November 2021Inhalt:Erster Abschnitt BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt Erlaubnis und ErlaubnisverfahrenDritter Abschnitt Pflichten im BetäubungsmittelverkehrVierter Abschnitt ÜberwachungFünfter Abschnitt Vorschriften für BehördenSechster Abschnitt Straftaten und OrdnungswidrigkeitenSiebenter Abschnitt Betäubungsmittelabhängige StraftäterAchter Abschnitt Übergangs- und SchlussvorschriftenAnlage I (zu § 1 Abs. 1) nicht verkehrsfähige BetäubungsmittelAnlage II (zu § 1 Abs. 1) verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige BetäubungsmittelAnlage III (zu § 1 Abs. 1) verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel