Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)Vollzitat: "Betäubungsmittelgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 1994 (BGBl. I S. 358), das zuletzt durch Artikel 8 Absatz 5 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I S. 4530) geändert worden ist"Rechtsstand: 27. September 2021Inhalt:Erster Abschnitt - BegriffsbestimmungenZweiter Abschnitt - Erlaubnis und ErlaubnisverfahrenDritter Abschnitt - Pflichten im BetäubungsmittelverkehrVierter Abschnitt - ÜberwachungFünfter Abschnitt - Vorschriften für BehördenSechster Abschnitt - Straftaten und OrdnungswidrigkeitenSiebenter Abschnitt - Betäubungsmittelabhängige StraftäterAchter Abschnitt - Übergangs- und SchlussvorschriftenAnlage I (zu § 1 Abs. 1) nicht verkehrsfähige BetäubungsmittelAnlage II (zu § 1 Abs. 1) verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige BetäubungsmittelAnlage III (zu § 1 Abs. 1) verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel