Wie lassen sich Selbstverantwortung und Akzessorietät als Zurechnungsprinzip vereinbaren? Worin liegt der Zurechnungsgrund bei gemeinsamem Handeln? Inwiefern wirkt sich die Arbeitsteilung entlastend oder belastend in bezug auf den einzelnen aus? Diese und andere Fragen der strafrechtlichen Beteiligungslehre behandelt Alex van Weezel aus einer Perspektive, die der Eigenart der Verhaltenszurechnung bei gemeinsamem Handeln durch einen normativen Begriff der Akzessorietät gerecht werden will.
Der Vorschlag stellt auf einen normativen, von der Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten unabhängigen Einheitsbeteiligtenbegriff ab und bleibt sowohl den nicht-akzessorischen wie den subjektiven Begründungen strafrechtlicher Mitverantwortung fern. Die Folgerungen seiner Auffassung zieht der Autor für den kontroversen Unterlassungsbereich, für die Gremienentscheidungen und die arbeitsteilige Begehung sowie bezüglich der strafbaren Hilfeleistung.
Der Vorschlag stellt auf einen normativen, von der Unterscheidung zwischen Vorsatz- und Fahrlässigkeitstaten unabhängigen Einheitsbeteiligtenbegriff ab und bleibt sowohl den nicht-akzessorischen wie den subjektiven Begründungen strafrechtlicher Mitverantwortung fern. Die Folgerungen seiner Auffassung zieht der Autor für den kontroversen Unterlassungsbereich, für die Gremienentscheidungen und die arbeitsteilige Begehung sowie bezüglich der strafbaren Hilfeleistung.