Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit am UVP-Verfahren für Industrieparks nicht gut integriert ist, da die Koordinierung zwischen den Interessengruppen unzureichend ist, weil es keine federführende Behörde für das UVP-Verfahren gibt. Darüber hinaus zeigen die Ergebnisse der Bewertungskriterien, dass die öffentliche Anhörung und die Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Fallstudie nur teilweise erfüllt wurden, was sich vor allem auf die Nachhaltigkeit des Projekts und die Verzögerung von Projekten auswirkt.