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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Wandel einer globalisierten Wirtschaftsumwelt geht gleichsameine rechtliche und wirtschaftliche Veränderung in der externen undinternen Unternehmensumwelt einher.Die Unternehmen sehen sich aufgrund dessen einem internationalverschärften Wettbewerb, der sowohl Risiken als auch Chancen in sichbirgt, gegenübergestellt. Um dieser neuen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Frankfurt University of Applied Sciences, ehem. Fachhochschule Frankfurt am Main, Veranstaltung: Internationales Steuerrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Wandel einer globalisierten Wirtschaftsumwelt geht gleichsameine rechtliche und wirtschaftliche Veränderung in der externen undinternen Unternehmensumwelt einher.Die Unternehmen sehen sich aufgrund dessen einem internationalverschärften Wettbewerb, der sowohl Risiken als auch Chancen in sichbirgt, gegenübergestellt. Um dieser neuen globalen Herausforderunggerecht werden zu können, sind betriebswirtschaftliche Anpassungserfordernissezwingend.So ist durch das Umwandlungssteuergesetz nach den §§ 15, 20 und24 UmwStG die flexible Möglichkeit gegeben, steuerneutraleUmwandlungsvorgänge (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung undVoll- oder Teilübertragung von Vermögen) durch eine Übertragung undFortführung von Buchwerten zu realisieren, d.h. die Aufdeckung undhierdurch bedingte Versteuerung von stillen Reserven unterbleibt.Auch das Einkommensteuergesetz sieht eine Steuerprivilegierungmitunter bei Betriebsverpachtung, Betriebsveräußerung, Betriebsaufgabeund Betriebsaufspaltung nach den §§ 6, 16, 34 EStG vor.Die o.g. steuerprivilegierten Sachverhalte sind an engeTatbestandsvoraussetzungen gebunden, die mitunter das Merkmal der"wesentlichen Betriebsgrundlage" zwingend zugrunde legen.Auch wenn diese steuerrelevanten Sachverhalte auf unterschiedlichenGesetzesarten basieren, haben sie dennoch den gleichbedeutendenBegriff der "wesentlichen Betriebsgrundlage" gemein.Gegenstand der Thematik "Beteiligung als wesentliche Betriebsgrundlage"wird daher im Folgenden die Frage nach dem inhaltlichenBegriff der wesentlichen Betriebsgrundlage in dem oben dargestelltenKontext und insbesondere die Qualifikation der Beteiligung alswesentliche Betriebsgrundlage sein.
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