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Die Notwendigkeit der Beschaffung weiteren Eigenkapitals stellt personenbezogene Unternehmungen, d. h. Unternehmungen, die von wenigen natUrlichen Anteilseignern beherrscht werden, in vielen Fallen vor besondere Probleme. Das ist vor all em dann der Fall, wenn als Ausweg nur die Beteiligungsfinanzierung bleibt, d. h. die Eigenkapitalbe schaffung durch Beteiligung nicht zum Kreis der beherrschenden Anteilseigner zah lender Personen. Die Beteiligungsfinanzierung bedarf der zielgerichteten Gestaltung, wobei einerseits das Interesse der beherrschenden Anteilseigner, ihre beherrschende Stellung auf…mehr

Produktbeschreibung
Die Notwendigkeit der Beschaffung weiteren Eigenkapitals stellt personenbezogene Unternehmungen, d. h. Unternehmungen, die von wenigen natUrlichen Anteilseignern beherrscht werden, in vielen Fallen vor besondere Probleme. Das ist vor all em dann der Fall, wenn als Ausweg nur die Beteiligungsfinanzierung bleibt, d. h. die Eigenkapitalbe schaffung durch Beteiligung nicht zum Kreis der beherrschenden Anteilseigner zah lender Personen. Die Beteiligungsfinanzierung bedarf der zielgerichteten Gestaltung, wobei einerseits das Interesse der beherrschenden Anteilseigner, ihre beherrschende Stellung auf Dauer zu erhalten, und andererseits deren Vermogensinteresse zu berucksichtigen sind. Damit ist der Gegenstand der vorliegenden Arbeit angesprochen. Es wird systema tisch herausgearbeitet, welch vielfaltige Gestaltungsmoglichkeiten der Beteiligungsfi nanzierung durch die Emission borsengehandelter Wertpapiere bestehen, und es werden diese Gestaltungsmoglichkeiten umfassend aus der Sicht derberrschenden Anteilseigner beurteilt. Es konnen Aktien oder eigenkapitalmaBig ausgestaltete Ge nuBscheine emittiert werden, die emittierende Gesellschaft kann die Rechtsform der Aktiengeselschaft oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien haben, die Emission kann von einer Gesellschaft vorgenommen oder die Unternehmung kann rechtlich in mehreren Gesellschaften organisiert werden, damit mehrere Gesellschaften Beteili gungspapiere emittieren konnen (Konzernlosung). SchlieBlich bestehen vieltaltige Moglichkeiten zur Ausgestaltung der Vermogens-und Verwaltungsrechte der Beteili gungskapitalgeber wie der beherrschenden Anteilseigner.
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