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Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Universität Hamburg (Hamburger Universität - Department für Wirtschaft und Politik), 62 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Arbeitsmarkt- und Wirtschaftssituation hat maßgeblich das Bild der Betriebs- und Personalräte verändert. In Zeiten höherer Arbeitslosigkeit und einer Vielzahl betrieblicher und personeller Veränderungen begegnen die Arbeitnehmervertreter immer neuen Herausforderungen: Globalisierungsbestreben…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2,0, Universität Hamburg (Hamburger Universität - Department für Wirtschaft und Politik), 62 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die heutige Arbeitsmarkt- und Wirtschaftssituation hat maßgeblich das Bild der Betriebs- und Personalräte verändert. In Zeiten höherer Arbeitslosigkeit und einer Vielzahl betrieblicher und personeller Veränderungen begegnen die Arbeitnehmervertreter immer neuen Herausforderungen: Globalisierungsbestreben der Unternehmen, neue Beschäftigungsformen, Zeitverträge und inzwischen unbefristeter Einsatz von Leiharbeit sorgten in den vergangenen Jahren für Unruhen. Entgeltreduzierungen, Erhöhungen der Wochenarbeitszeiten, Umstrukturierungen und viele weitere Faktoren verursachten Unsicherheit und Unzufriedenheit in den Belegschaften.
Bereits in den neunziger Jahren machten Betriebs- und Personalräte wiederholt darauf aufmerksam, dass es längst nicht mehr um eine reine Interessenvertretung der kollektiven Arbeitnehmerschaft geht, sondern gleichermaßen eine Fülle von arbeits- und sozialrechtlichen, aber auch wirtschaftlichen Belangen zu berücksichtigen sind.
Schon die Etablierung einer Arbeitnehmervertretung war durch die überholte Gesetzgebung und den Abbau von Gewerkschaftspräsenz in den Betrieben ein schweres Unterfangen. Arbeitgeber fürchteten, dass sie durch das Zulassen der betrieblichen Mitbestimmung in der Verfolgung ihrer Betriebsinteressen gehindert werden würden. Dass eine funktionierende Arbeitnehmervertretung ideelle und materielle Vorteile für Unternehmen haben können, wird an späterer Stelle näher erläutert.
Diese Arbeit erklärt im ersten Teil, welche Bedeutung eine Betriebspartnerschaft im Wesentlichen hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Bestrebungen damit verknüpft werden. Der zweite Teil erläutert Impulse der Gesetzesänderungen und zeigtAbbau sowie Neubildung von Defiziten auf. Im dritten Teil werden die Folgen der gegebenen Situationen mit Beispielen skizziert, sowie Ziele, Umsetzung und Ergebnisse beleuchtet. Die Schlussbemerkung fasst die Ergebnisse zusammen und schließt mit einem Ausblick.
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