In den hier gesammelten Beiträgen sollen die Reform der Führungsaufsicht, der Umgang mit gefährlichen Straftätern aus der Sicht der Strafjustiz und deren Behandlung vorgestellt und diskutiert werden. Insbesondere die Führungsaufsicht führt ein nicht gerechtfertiges Schattendasein und die Möglichkeiten ihrer Weiter- und Fortentwicklung von der ehemaligen Polizeiaufsicht sind längst nicht ausgeschöpft. Die Vernetzung der Dienste ist notwendiger denn je, dabei ist es wichtig, dass die verschiedenen Bereiche Strafvollzug, Bewährungshilfe und freie Straffälligenhilfe ihre Sichtweisen nicht nur definieren, austauschen und diskutieren, sondern im Sinne der gedachten Ordnung von Netzwerken und ihrer operativen Idee in ihrer Arbeit strukturübergreifend tatsächlich koope-rieren und sie nicht nur formal koordinieren. Die Vernetzung mit der Polizei bei der Behandlung von Sexualstraftätern bildet hierbei einen besonderen Aspekt. Die in Bayern gebildete Zentralstelle HEADS wird gesondert vorgestellt werden, da sie auch bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Was früher als unmöglich galt ¿ die Zusammenarbeit zwischen Sozialer Arbeit und Polizei ¿ wird jetzt geregelt und zum Alltag, zumindest bei den schwerwiegenden Fällen. Die hier vorgelegten Beiträge gehen zum Teil zurück auf freie Redebeiträge und auf Tagungsreferate, die mehr oder weniger stark überarbeitet wurden sowie auf eigens für diesen Band gefertigte Manuskripte. In ihrer Herkunft und ihrer Zusammensetzung spiegeln sie nicht nur die allseits bekannte Spannung zwischen ¿Betreuung¿ und ¿Kontrolle¿, sondern auch die zwischen normativ juristischen und erfahrungswissenschaftlichen Erkenntnissen, gesellschaftlichen Erwartungen und der operativen Wirklichkeit der zuständigen Berufe wider.
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