Niemand weiß, wie lange er in der Lage sein wird, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Nicht nur Altersprobleme, auch ein Unfall, eine Erkrankung können dazu führen, daß man hilfebedürftig wird. Es gibt keine gesetzliche Befugnis für Kinder, um ihre Eltern zu vertreten, für Eheleute untereinander, schon gar nicht für entfernte Verwandte. Der Gesetzgeber bietet als Hilfe die sogenannte Betreuung an. Der ARD-Ratgeber stellt in verständlicher Sprache dar, wann eine Betreuung eingerichtet wird und welche Alternativen es gibt. Es wird erläutert, wie man mit eingerichteten Betreuungen umgehen und wie man dabei eigene Vorstellungen einbringen kann.
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