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Zum 1.7.2014 trat das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde in Kraft. Um der weiter steigenden Zahl der rechtlichen Betreuungen entgegen zu wirken, will der Gesetzgeber im Vorfeld der Betreuerbestellung die Betreuungsbehörde und Alternativen stärker einbeziehen. Dadurch soll auch die tägliche Arbeit der Betreuungsrichter, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine durch hinreichend bestimmte Regelungen klarer definiert werden.
Die 5. Auflage des Handbuchs berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen insbesondere im Hinblick auf neue Anhörungs- und Berichtspflichten. Das
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Produktbeschreibung
Zum 1.7.2014 trat das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde in Kraft. Um der weiter steigenden Zahl der rechtlichen Betreuungen entgegen zu wirken, will der Gesetzgeber im Vorfeld der Betreuerbestellung die Betreuungsbehörde und Alternativen stärker einbeziehen. Dadurch soll auch die tägliche Arbeit der Betreuungsrichter, Betreuer, Betreuungsbehörden und -vereine durch hinreichend bestimmte Regelungen klarer definiert werden.

Die 5. Auflage des Handbuchs berücksichtigt alle gesetzlichen Neuerungen insbesondere im Hinblick auf neue Anhörungs- und Berichtspflichten. Das neue Zusammenspiel der Verfahrensbeteiligten ist Punkt für Punkt in der Darstellung, die dem zeitlichen Ablauf eines alltäglichen Betreuungsverfahrens folgt, erläutert:
Einleitung des Verfahrens und Ermittlungen des Gerichts,
Auswahl des Betreuers und Anordnung der Betreuung,
Tätigkeit des Betreuers,
Ärztliche Maßnahmen und Unterbringungen,
Vergütung und Haftung des Betreuers,
Rechtsmittel und Kosten,
Datenschutz und Schweigepflichten.
Alle Anträge, Muster und Fallverläufe in Form von Aktenauszügen sind als "echte Hilfe für den verfahrensrechtlichen Alltag" (Dr. Benjamin Krenberger zur Vorauflage) der neuen Rechtslage angepasst.
Die aktuelle Rechtsprechung ist durchgängig eingearbeitet. Dies betrifft u.a. die bedeutenden Änderungen in der Rechtsprechung zur Patientenverfügung wie zum neuen FamFG. Besonderes Augenmerk lag auf den ersten Entscheidungen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsbehandlung 2013.

Das Werk wendet sich an Betreuungsbehörden, Betreuer und Betreuungsvereine, Betreuungsrichter und Rechtspfleger, Rechtsanwälte sowie Studenten der Fachhochschulen für soziale Berufe.