Die Rentenreform 2000/2001 hat den betrieblich organisierten Aufbau von Altersvermögen in den Blick betrieblicher Interessen gestellt. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gewinnen Altersvorsorgetarifverträge und Betriebsvereinbarungen an Bedeutung und Attraktivität und stellen ein wichtiges Betätigungsfeld betrieblicher Interessensvertretung dar.
Im Zuge der betrieblichen Neugestaltungen wurden aber nicht nur gesetzliche Vorgaben wie der Entgeltumwandlungsanspruch umgesetzt. Viele Arbeitgeber nutzen dies, um bestehende, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Versorgungssysteme abzubauen oder einzustellen. In vielen Betrieben und Unternehmen werden aber auch bestehende Systeme mit den neuen Möglichkeiten verbunden. Dazu ist die Kenntnis der Gestaltungsmöglichkeiten bestehender Vorsorgeeinrichtungen und ihrer Regelungen notwendig.
Diese Auswertung untersucht sowohl die verschiedenen Regelungsgegenstände betrieblicher Vorsorgesysteme als auch die politischen Rahmenbedingungen und gibt so einen Überblick über die Regelungen in der "Vor-Riester-Ära".
Im Zuge der betrieblichen Neugestaltungen wurden aber nicht nur gesetzliche Vorgaben wie der Entgeltumwandlungsanspruch umgesetzt. Viele Arbeitgeber nutzen dies, um bestehende, arbeitgeberfinanzierte betriebliche Versorgungssysteme abzubauen oder einzustellen. In vielen Betrieben und Unternehmen werden aber auch bestehende Systeme mit den neuen Möglichkeiten verbunden. Dazu ist die Kenntnis der Gestaltungsmöglichkeiten bestehender Vorsorgeeinrichtungen und ihrer Regelungen notwendig.
Diese Auswertung untersucht sowohl die verschiedenen Regelungsgegenstände betrieblicher Vorsorgesysteme als auch die politischen Rahmenbedingungen und gibt so einen Überblick über die Regelungen in der "Vor-Riester-Ära".