Das Ziel betrieblicher Bündnisse für Arbeit ist die
Stärkung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit
und die Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen.
Höchst umstritten ist die rechtliche Zulässigkeit
solcher Vereinbarungen in tarifgebundenen
Unternehmen, wenn diese ohne Beteiligung der
zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen werden. Im
Kern geht es dabei um folgende Frage: Ist es für den
Arbeitnehmer gemäß
4 Absatz 3 Alt. 2 TVG günstiger
auf tarifliche Arbeitsbedingungen zu verzichten, um
dafür im Gegenzug eine Beschäftigungsgarantie zu
erhalten? Der Autor Daniel Schönsiegel gibt
einführend einen Überblick über die Verbreitung von
betrieblichen Bündnissen für Arbeit und stellt dabei
die Interessenlage der Beteiligten dar. Im Anschluss
widmet er sich den rechtlichen Grundlagen des
Günstigkeitsprinzips. Darauf aufbauend unterzieht er
die höchstrichterliche Rechtsprechung zu
betrieblichen Bündnissen für Arbeit einer kritischen
Würdigung und zeigt Möglichkeiten auf, wie ein
solches Bündnis rechtssicher gestaltet werden kann.
Stärkung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit
und die Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen.
Höchst umstritten ist die rechtliche Zulässigkeit
solcher Vereinbarungen in tarifgebundenen
Unternehmen, wenn diese ohne Beteiligung der
zuständigen Gewerkschaft abgeschlossen werden. Im
Kern geht es dabei um folgende Frage: Ist es für den
Arbeitnehmer gemäß
4 Absatz 3 Alt. 2 TVG günstiger
auf tarifliche Arbeitsbedingungen zu verzichten, um
dafür im Gegenzug eine Beschäftigungsgarantie zu
erhalten? Der Autor Daniel Schönsiegel gibt
einführend einen Überblick über die Verbreitung von
betrieblichen Bündnissen für Arbeit und stellt dabei
die Interessenlage der Beteiligten dar. Im Anschluss
widmet er sich den rechtlichen Grundlagen des
Günstigkeitsprinzips. Darauf aufbauend unterzieht er
die höchstrichterliche Rechtsprechung zu
betrieblichen Bündnissen für Arbeit einer kritischen
Würdigung und zeigt Möglichkeiten auf, wie ein
solches Bündnis rechtssicher gestaltet werden kann.