Die Untersuchung befasst sich mit den Mitbestimmungsrechten, die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergeben und prüft sie auf ihr Verhältnis zu den Einwirkungsmöglichkeiten der Betriebsverfassungsparteien aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Die sich aus dem Zusammenspiel der beiden Gesetze ergebenden neuen präventiven rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten der Betriebsverfassungsparteien zur Vermeidung und Verhinderung von Benachteiligungen werden dabei ebenso erörtert wie die Reaktionsmöglichkeiten zur Beseitigung bereits bestehender Benachteiligungen.
Die Untersuchung befasst sich mit den Mitbestimmungsrechten, die sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ergeben und prüft sie auf ihr Verhältnis zu den Einwirkungsmöglichkeiten der Betriebsverfassungsparteien aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Die sich aus dem Zusammenspiel der beiden Gesetze ergebenden neuen präventiven rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten der Betriebsverfassungsparteien zur Vermeidung und Verhinderung von Benachteiligungen werden dabei ebenso erörtert wie die Reaktionsmöglichkeiten zur Beseitigung bereits bestehender Benachteiligungen.
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Schriften zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 7
Claudia Voggenreiter studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn und Düsseldorf. Nach dem Referendariat nahm sie eine Tätigkeit als Rechtsanwältin bei einer Kanzlei in Berlin auf, die sie zur Promotion an der Freien Universität Berlin unterbrach. Die Autorin ist seitdem wieder als Anwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht tätig.
Inhaltsangabe
Inhalt: Die soziale Verantwortung des 17 AGG: Abgrenzung zu 75 BetrVG - Positive Maßnahmen des AGG: Rechtfertigungsbedürftigkeit - Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Die Rechte des Betriebsrats aus 17 Abs. 2 AGG: Rechtsfolgenverweisung auf 23 Abs. 3 BetrVG - Verfolgung im Beschlussverfahren - Kollektiver Bezug - Beschwerderecht und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG - Schulungen nach 12 Abs. 5 AGG: Beteiligungsrechte an Mitarbeiterschulungen, eigene Schulungsrechte des Betriebsrats.
Inhalt: Die soziale Verantwortung des 17 AGG: Abgrenzung zu 75 BetrVG - Positive Maßnahmen des AGG: Rechtfertigungsbedürftigkeit - Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Die Rechte des Betriebsrats aus 17 Abs. 2 AGG: Rechtsfolgenverweisung auf 23 Abs. 3 BetrVG - Verfolgung im Beschlussverfahren - Kollektiver Bezug - Beschwerderecht und Beschwerdeverfahren nach 13 AGG - Schulungen nach 12 Abs. 5 AGG: Beteiligungsrechte an Mitarbeiterschulungen, eigene Schulungsrechte des Betriebsrats.
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