In seiner Untersuchung der Besonderheiten der Mitbestimmungsmöglichkeiten von betrieblichen Interessenvertretungen in kirchlichen und diakonischen Diensten und Einrichtungen kommt Roland Ensinger zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Beteiligungspraxis angesichts zunehmender Strukturveränderungen und im Kontext des zentralen Leitbilds "christlicher Dienstgemeinschaft" als defizitär zu bewerten ist.
Schon vor Jahren forderten die beiden großen Kirchen in ihrem gemeinsamen Sozialwort eine konsequente Umsetzung der Ordnungen für die Vertretung und Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den diakonischen/karitativen Diensten und Einrichtungen. Folgt die Praxis diesem Appell und wenn ja, wie?
Auf eine kritische Analyse der historischen, theologischen, rechtlichen und institutionellen Faktoren und auf umfangreiche Befragungen gestützt, untersucht Roland Ensinger die Besonderheiten der Mitbestimmungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretung in kirchlichen Diensten und Einrichtungen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Beteiligungspraxis angesichts zunehmender Strukturveränderungen und im Kontext des zentralen Leitbilds "christlicher Dienstgemeinschaft" als defizitär zu bewerten ist. Bestätigt wird dieser Befund auch durch Vergleiche mit spezifischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes. Die empirische Studie versteht sich deshalb auch als Reflexionsbeitrag zur Überprüfung des kircheneigenen Mitarbeitervertretungsrechtes.
"Roland Ensinger hat einen unverzichtbaren Schritt auf dem vorzugswürdigen Weg getan, für mehr Gerechtigkeit kirchlicher Arbeitsverhältnisse zu werben." (Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, Nell-Breuning-Institut, Frankfurt am Main)
Schon vor Jahren forderten die beiden großen Kirchen in ihrem gemeinsamen Sozialwort eine konsequente Umsetzung der Ordnungen für die Vertretung und Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den diakonischen/karitativen Diensten und Einrichtungen. Folgt die Praxis diesem Appell und wenn ja, wie?
Auf eine kritische Analyse der historischen, theologischen, rechtlichen und institutionellen Faktoren und auf umfangreiche Befragungen gestützt, untersucht Roland Ensinger die Besonderheiten der Mitbestimmungsmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretung in kirchlichen Diensten und Einrichtungen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Beteiligungspraxis angesichts zunehmender Strukturveränderungen und im Kontext des zentralen Leitbilds "christlicher Dienstgemeinschaft" als defizitär zu bewerten ist. Bestätigt wird dieser Befund auch durch Vergleiche mit spezifischen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes und des Personalvertretungsrechtes. Die empirische Studie versteht sich deshalb auch als Reflexionsbeitrag zur Überprüfung des kircheneigenen Mitarbeitervertretungsrechtes.
"Roland Ensinger hat einen unverzichtbaren Schritt auf dem vorzugswürdigen Weg getan, für mehr Gerechtigkeit kirchlicher Arbeitsverhältnisse zu werben." (Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach, Nell-Breuning-Institut, Frankfurt am Main)
"Der 'Ensinger' ist insgesamt ein [...] aufschlussreiches Werk, das als Pflichtlektüre allen ans Herz zu legen ist, die professionell mit den Arbeitsbeziehungen in kirchlichen Einrichtungen befasst sind oder sich dafür interessieren." Arbeitsrecht und Kirche - Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen, 03/2008
"Er [der Autor] spürt empirisch am Beispiel der württembergischen Landeskirche auf, wie es denn tatsächlich in den kirchlichen und diakonischen Einrichtungen um die Beteiligungsrechte und eine entsprechende Praxis bestellt ist. Dieser Blick auf die Wirklichkeit ist der erste Schritt auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit. Das wäre doch was, wenn kirchliche Arbeitsbeziehungen generell zu einem Beispiel gelungener Sozialbeziehungen würden - und zu einer Herausforderung an die Beteiligungsrechte in der Wirtschaft!" Publik-Forum, 09/2008
"Er [der Autor] spürt empirisch am Beispiel der württembergischen Landeskirche auf, wie es denn tatsächlich in den kirchlichen und diakonischen Einrichtungen um die Beteiligungsrechte und eine entsprechende Praxis bestellt ist. Dieser Blick auf die Wirklichkeit ist der erste Schritt auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit. Das wäre doch was, wenn kirchliche Arbeitsbeziehungen generell zu einem Beispiel gelungener Sozialbeziehungen würden - und zu einer Herausforderung an die Beteiligungsrechte in der Wirtschaft!" Publik-Forum, 09/2008