Welche Funktion dem Betriebsrat bei Arbeitskämpfen zukommt, ist nur in Ansätzen gesetzlich geregelt. § 74 Abs. 2 BetrVG sieht zwar für den Betriebsrat eine Neutralitätspflicht vor. Die Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte während eines Arbeitskampfes kann jedoch erhebliche Auswirkungen auf das Kampfgeschehen und die Arbeitskampffreiheit haben. Um einen Ausgleich zwischen der Arbeitskampffreiheit einerseits und den durch das Betriebsverfassungsrecht dem Betriebsrat zugewiesenen Beteiligungsrechten andererseits zu schaffen, versucht die Rechtsprechung durch arbeitskampfkonforme Auslegung einen Ausgleich herbeizuführen. Der Autor untersucht die Auswirkungen des Arbeitskampfes auf die einzelnen Beteiligungsrechte und analysiert den Ansatz der arbeitskampfkonformen Auslegung.