Die Mitwirkungs-und Mitbestimmungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten machen den Betriebsrat zu einem Produktionsfaktor. Eine faire, kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat hat daher, sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer, sehr viele Vorteile. Von einer solchen qualifizierten Zusammenarbeit dieser Betriebspartner hängen der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens und die Arbeitsplatzsicherheit der Arbeitnehmer in hohem Maße ab. Die Mitbestimmung ist somit für die Arbeitgeber und den Betriebsrat als Vertreter der Arbeitnehmer "Chefsache". Sie ist für das Management eine Führungsaufgabe und eine unternehmensweite Langfriststrategie. Dabei muss es stets um das "Wie" in der Betriebsverfassungskultur gehen und nicht um das "Ob". Integrität, Glaubwürdigkeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit sind unverzichtbare Grundlagen einer effizienten Betriebspartnerschaft. Permanente und vorausschauende Konfliktlösung ist ein Geschäft, wovon beide Partner profitieren. Das gemeinsame Erarbeiten von betriebsnahen Spiel- und Verhaltensregeln ebnen den Weg dort hin.
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