Die traditionelle Betriebswirtschaftslehre sieht die Leistungs ziele der industriellen Forschung und Entwicklung in neuem technischen Wissen für neue Produkte, Verfahren und Anwen dungen bekannter Güter (Produkt-, Verfahrens- und Anwen dungsinnovationen). Aus der produktions- und produktbeding ten Umweltbelastung folgt die Aufgabe, technisches Wissen auch zur Reduktion dieser Umweltbelastung zu gewinnen. Da inzwischen Produkt-, Verfahrens- und Anwendungsneuerungen nur noch im Rahmen des Umweltrechts zulässig und erfolgver sprechend sind, haben diese zugleich die Eigenschaft von Um weltinnovationen. Forschung und Entwicklung wird damit auch zum Instrument der Ressourcenschonung, wenn man unter die sem Begriff alle Anlässe und Formen der Umweltentlastung aus Verzehr natürlicher Ressourcen und Abgabe von Rück ständen an die natürliche Umwelt versteht. Umweltschutzziele der Forschung und Entwicklung bewegen sich soweit aber nur innerhalb umweltrechtlicher Restriktionen. Soweit umweltrechtlich (noch) erlaubt, führen die aus For schung und Entwicklung fließenden Innovationen nach wie vor zur Externalisierung von betriebswirtschaftlichen Entscheidungsfolgen (Kosten). Der Verfasser begründet die Akzeptanz dieser Effekte durch betriebswirtschaftliehe Entscheidungsträger mit den durch gesellschaftlicher Umwelt politik von außen gesetzten Vorgaben und der Tendenz der Entscheidungsträger im Unternehmen, das Verhalten nur inso weit zu ändern, als dieser Sollwert noch erreicht wird ("Regelung" im Sinne des Systemansatzes). Als Ursache dieses Verhaltens sieht der Verfasser traditionelle Denkmuster einer kurzfristigen ökonomischen Rationalität, welche vermeintliche Sachzwänge zur Produktion externer Effekte begründen und eine Wahrnehmung des strategischen Chancenaspektes von Ressourcenschonung nicht erlauben.
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