Im Mittelpunkt der Arbeit steht die institutionelle Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen. Untersucht wird die Möglichkeit der "dezentralen" Regulierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Gegensatz zur "zentralen" Regulierung durch den Gesetzgeber oder die Tarifparteien. Hierfür wird vor allem die Funktion betrieblicher Sozialleistungen für die Stabilität und Produktivität individueller Arbeitsverhältnisse im Rahmen zweier theoretischer Modelle beleuchtet. Die empirische Anwendung und Überprüfung umfaßt sowohl eine historische Fallstudie als auch die quantitative Analyse von Daten aus einer Unternehmensbefragung in einer metallverarbeitenden Branche. Die theoretischen wie empirischen Resultate zeigen, daß betriebliche Sozialleistungen als private Institutionen einen Beitrag zur Lösung von Kooperationsproblemen zwischen den Partnern der Arbeitsbeziehungen leisten können.