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E. Zusammenfassung Aus den dargestellten Einzelzielen, die mit betrieblicher Sozialleistungspolitik angestrebt werden können, wird ein aktuelles Zielsystem erarbeitet. Bestimmte gesellschaftliche und betriebswirtschaftliche Einflußfaktoren engen den Gestal tungsbereich der betrieblichen Sozialleistungspolitik ein. Unter Beachtung dieser Einschränkungen werden dann aufbauend auf einer Effizienzanalyse der bis herigen Maßnahmen diejenigen zusätzlichen Sozialleistungen konzipiert, mit denen das aktuelle Zielsystem verwirklicht werden kann. Über das als ausge wogene Gesamtheit angesehene System…mehr

Produktbeschreibung
E. Zusammenfassung Aus den dargestellten Einzelzielen, die mit betrieblicher Sozialleistungspolitik angestrebt werden können, wird ein aktuelles Zielsystem erarbeitet. Bestimmte gesellschaftliche und betriebswirtschaftliche Einflußfaktoren engen den Gestal tungsbereich der betrieblichen Sozialleistungspolitik ein. Unter Beachtung dieser Einschränkungen werden dann aufbauend auf einer Effizienzanalyse der bis herigen Maßnahmen diejenigen zusätzlichen Sozialleistungen konzipiert, mit denen das aktuelle Zielsystem verwirklicht werden kann. Über das als ausge wogene Gesamtheit angesehene System der zusätzlichen Sozialleistungen ist die Belegschaft eingehend zu informieren. Durch Auswertungen der Inanspruch nahme der zusätzlichen Sozialleistungen und durch die laufende Effizienzanalyse ergeben sich Anregungen für die zukünftige Überarbeitung und Anpassung der betrieblichen Sozialleistungspolitik. 31 Grundzüge betrieblicher SoziaUeistungspoZitik Antworten zu den Fragen 1. Unter einer zu sät z 1 ich e n betrieb 1 ich e n Sozi a 11 eistun g versteht man alle jene Leistungen der Betriebswirtschaft an ihre aktiven und ehemaligen Mitarbeiter sowie deren Familienangehörige, die weder Arbeitsentgelt, Ausbildungsleistung oder Erfolgsbeteiligung darstellen, noch durch Gesetz oder Tarifvertrag verbindlich vorgeschrieben sind. 2. Diese Leistungen erfolgen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung und stellen somit gesetzliche Sozialleistungen dar. 3. Nein, weil Zuwendungen an außerbetriebliche Organisationen definitions gemäß nicht zum Bereich der betrieblichen Sozialleistungspolitik gerechnet werden. 4. Nein, auch übertarifliches Arbeitsentgelt soll Leistung abgelten, während zusätzliche Sozialleistungen ohne direkten Leistungsbezug auf Grund der Zugehörigkeit zum betrieblichen Sozialsystem gewährt werden. 5. Betriebliche Sozialeinrichtungen sind vom Arbeitgeber errichtete Betriebs teile, die auf Dauer sozialen Zwecken dienen. Beispiele: Freizeiträume, Kantine, Werkswohnungenusw.
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Autorenporträt
Dr. Walter Schilling, geboren 1938 in Essen, war nach dem Studium der Politikwissenschaft, Geschichte und Slawistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Promotion 1975) Generalstabsoffizier; diente als Referent (Rüstungskontrolle, Militärstrategie) im Bundesministerium der Verteidigung, als Dozent an der Führungsakademie der Bundeswehr (Internationale Beziehungen, Sicherheitspolitik), als Militärattaché in Moskau, als Studiendirektor an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik; seit 1993 freier Publizist; 1994 freier Mitarbeiter am George C. Marshall Center for Security Studies; 1999 bis 2003 freier Mitarbeiter beim Saarländischen Rundfunk (Beiträge für die Sendereihe Europa - Fragen zur Zeit); ca. 300 Veröffentlichungen in Büchern und führenden Zeitschriften zu Fragen der internationalen Politik und Geschichte.