Die Arbeit untersucht eine der Grundfragen der betriebsbedingten Kündigung, nämlich die Frage nach der Reichweite unternehmerischer Entscheidungsfreiheit und damit korrespondierend das Problem, inwieweit die Arbeitsgerichte befugt sind, in unternehmerische Maßnahmen, die zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten führen, einzugreifen. Dieses Problem wird schon seit Inkrafttreten des Kündigungsschutzgesetzes kontrovers diskutiert und ist in den Zeiten des "shareholder value" wieder in den Brennpunkt arbeitsrechtlichen Interesses getreten. Der Autor gelangt zu dem Ergebnis, daß ein gerichtlicher Eingriff in unternehmerische Entscheidungen keinesfalls zulässig ist. Gleichwohl kann entgegen der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts der bloße Entschluß zur Personalreduzierung nicht als bindende Unternehmerentscheidung anerkannt werden, da das Kündigungsschutzgesetz in diesem Fall ausgehöhlt werden würde.