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Die Arbeit untersucht die Betriebspflicht des Netzbetreibers nach § 11 Abs. 1 S. 1 EnWG unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und geht vertieft auf die Möglichkeit des Rückbaus von Netzabschnitten ein. Sie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen ein Netzabschnitt stillgelegt werden kann. Dabei kommt dem Anschlussanspruch des EE-Anlagenbetreibers gem. § 8 EEG entscheidende Bedeutung zu. Die Arbeit setzt sich intensiv mit der Frage auseinander, inwiefern Netzbetreiber verpflichtet werden können, vorhandene Netzabschnitte weiter zu betreiben, wenn ein Anschlussverlangen an…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die Betriebspflicht des Netzbetreibers nach § 11 Abs. 1 S. 1 EnWG unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit und geht vertieft auf die Möglichkeit des Rückbaus von Netzabschnitten ein. Sie zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen ein Netzabschnitt stillgelegt werden kann. Dabei kommt dem Anschlussanspruch des EE-Anlagenbetreibers gem. § 8 EEG entscheidende Bedeutung zu. Die Arbeit setzt sich intensiv mit der Frage auseinander, inwiefern Netzbetreiber verpflichtet werden können, vorhandene Netzabschnitte weiter zu betreiben, wenn ein Anschlussverlangen an diesen Netzabschnitt besteht. Es wird herausgearbeitet, wie sich die Betriebspflicht, die unternehmerische Freiheit des Netzbetreibers auf Stilllegung und der Anschlussanspruch des EE-Anlagenbetreibers zueinander verhalten.
Autorenporträt
Nach Studium der Rechtswissenschaften mit energierechtlichem Schwerpunkt an der Leibniz Universität Hannover absolvierte die Autorin ihr Referendariat in Hamburg. Es folgte ein einjähriger Masterstudiengang in Stellenbosch, Südafrika mit einer Masterarbeit, die die Förderung von erneuerbaren Energien in Südafrika thematisiert. Die Promotion erfolgte an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.