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Zum Werk Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich durch die nunmehr vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Entgeltumwandlung weiter erhöht. Vorteile auf einen Blick - zunehmende Bedeutung des Themas - zunehmender Beratungsbedarf - Komplexität der Materie verständlich kommentiert - hohes Kostenrisiko bei Fehlberatung oder Fehlanwendung des Betriebsrentenrechts Zur Neuauflage Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen im arbeitsrechtlichen Teil…mehr

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Produktbeschreibung
Zum Werk
Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich durch die nunmehr vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Entgeltumwandlung weiter erhöht.
Vorteile auf einen Blick
- zunehmende Bedeutung des Themas
- zunehmender Beratungsbedarf
- Komplexität der Materie verständlich kommentiert
- hohes Kostenrisiko bei Fehlberatung oder Fehlanwendung des Betriebsrentenrechts
Zur Neuauflage
Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen im arbeitsrechtlichen Teil sind:
- Änderung der BetrAVG 2014 (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
- Novellierung des Versicherungsaufsichtsrechts 2013 betreffend Pensionsfonds
- Mobilitätsrichtlinie 2014/50/EU
- Grundverpflichtung des Arbeitgebers nach
1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG
- Erweiterung der Kommentierung zum Diskriminierungsschutz
- ausführliche Erläuterung rückgedeckter Unterstützungskassen
- erste Rechtsprechung zum neuen Versorgungsausgleich
- weitere Konkretisierung der doppelt-ratierlichen Rentenkürzung bei vorzeitiger Inanspruchnahme
- Beitragspflicht zum PSV, insbesondere Unions- und Verfassungsrecht
- Anpassung von Betriebsrenten, insbesondere im Konzern
Steuerlich hat sich Folgendes getan:
- Einarbeitung der bis Mitte 2014 veröffentlichten Entscheidungen des BFH zur betrieblichen Altersversorgung, insbesondere zum Weiterlaufen eines Geschäftsführergehaltes neben einer Altersrente bei beherrschenden Geschäftsführern
- Ermittlung der steuerpflichtigen Gewinne von Unterstützungskassen
- neu kommentiert sind

4 f. und 5 Abs. 7 EStG (Übernahme von Pensionsverpflichtungen aus Direktzusagen durch Dritte bzw. bei Schuldbeitritt oder Erfüllungsübernahmen)
- neu kommentiert wurde auch die Teilung von Anwartschaftrechten beim Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung
Zu den Autoren
Prof. Dr. Christian Rolfs ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Privatversicherungsrecht an der Universität zu Köln. Er ist Mitautor zahlreicher arbeitsrechtlicher Standardwerke, u.a. des Erfurter Kommentars zum Arbeitsrecht.
Dr. Klaus Otto ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Nürnberg und seit über zwanzig Jahren Experte für die steuerrechtliche Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung.
Zielgruppe
Für Richter, Rechtsanwälte, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalräte, Betriebsräte, Versicherungsunternehmen.
Autorenporträt
Dr. Klaus Otto ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Nürnberg und seit über zwanzig Jahren Experte für die steuerrechtliche Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung.

Prof. Dr. Christian Rolfs ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Privatversicherungsrecht an der Universität zu Köln. Er ist Mitautor zahlreicher arbeitsrechtlicher Standardwerke.

Professor Wolfgang Blomeyer (1934 - 2002) war von 1972 bis 2002 als Nachfolger von Ludwig Schnorr von Carolsfeld Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Arbeitsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seine Forschungsschwerpunkte waren das Arbeitsrecht und das Gesellschaftsrecht mit ihren europarechtlichen, rechtsvergleichenden und internationalen Bezügen. Mit einer Fülle von Beiträgen zu Grund- und Detailfragen des deutschen und europäischen Arbeitsrechts hat Wolfgang Blomeyer der Arbeitsrechtswissenschaft neue und vertiefende Impulse gegeben.