Die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 und 2021 hat bzw. hatte Deutschland im festen Griff. Pandemien gab es schon früher und die Gefahr war abstrakt bekannt, aber ihre konkreten Verwirklichung lag jenseits aller Vorstellungskraft aller Markteilnehmer eines Versicherungsvertrages, das gilt ebenso für die Politik. Ausgangssperren und andere massive Grundrechtseingriffe, enorme wirtschaftliche Folgen für ganze Wirtschaftszeige und den Bildungs- und Kultursektor, all dies ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispiellos. Die Corona-Pandemie mit ihrer "ersten" Welle im Frühjahr 2020,…mehr
Die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 und 2021 hat bzw. hatte Deutschland im festen Griff. Pandemien gab es schon früher und die Gefahr war abstrakt bekannt, aber ihre konkreten Verwirklichung lag jenseits aller Vorstellungskraft aller Markteilnehmer eines Versicherungsvertrages, das gilt ebenso für die Politik. Ausgangssperren und andere massive Grundrechtseingriffe, enorme wirtschaftliche Folgen für ganze Wirtschaftszeige und den Bildungs- und Kultursektor, all dies ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland beispiellos. Die Corona-Pandemie mit ihrer "ersten" Welle im Frühjahr 2020, der "zweiten" Welle im Herbst 2020 und der "dritten" Welle im Frühjahr 2021 wirft gerade in zwei "Exotenversicherungen" - der Betriebsschließungsversicherung und der Veranstaltungsausfallversicherung - ein enorme Fülle von Rechtsfragen an dieser Bindestelle zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht auf. Gerade die Betriebsschließungsversicherung steht dabei im Rampenlicht, nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern auch und gerade des juristischen Interesses. Innerhalb kürzester Zeit erging seit Sommer 2020 eine dreistellige Anzahl von landgerichtlichen Urteilen und es liegen bereits zahlreiche Entscheidungen auch von Oberlandesgerichten vor. Hier stellt der Autor Prof. Dr. Dirk-Carsten Günther den aktuellen Meinungsstand der Rechtsprechung vor und bringt dabei Ordnung in das vorgebliche "Urteilsdurcheinander", insb. durch die Bildung verschiedener Urteilscluster zu den einzelnen AVB-Fassungen. Ebenso steht die Veranstaltungsversicherung im Fokus, gerade aufgrund der Absage zahlreicher Großveranstaltungen. Die von den Autoren Björn Seitz und Dr. Sven-Markus Thiel herausgearbeiteten Problemkreise mit ihren Lösungsansätzen sind für die Versicherungspraxis von erheblicher Bedeutung im Rahmen der Beurteilung von Deckungsansprüchen, zumal hierzu bestehende Meinungsverschiedenheiten auch schon gerichtlich ausgetragen werden.
Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt und Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln; Tätigkeitsschwerpunkte in der Sachversicherung, Regresse, Betrugsabwehr und Digitalisierung mit regelmäßigen Veröffentlichungen und Vorträgen in diesen Bereichen; Lehrstuhlinhaber für Sachversicherung und Versicherungsrecht am Institut für Versicherungswesen (ivw) an der TH Köln, Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Mitdirektor der Forschungsstelle Versicherungsrecht am ivw. Mitstudiengangsleiter des Studienganges LL.M. VersR an der TH Köln. Mitherausgeber des FD-VersR (beckonline). Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt und Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln; Tätigkeitsschwerpunkte Financial Lines, Vermögenschadenhaftpflichtversicherung, Film- und Veranstaltungsausfallversicherung mit regelmäßigen Veröffentlichungen und Vorträgen in diesen Bereichen; Mitherausgeber eines Kommentars zur D&O-Versicherung; Dozent für die Aktuarausbildung an der Deutschen Aktuar Akademie. Rechtsanwalt und Counsel bei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Köln; Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Financial Lines und Film- und Veranstaltungsausfallversicherung und allgemein im Versicherungs- und Haftungsrecht mit regelmäßigen Veröffentlichungen in diesen Bereichen.
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