Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Verwendung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes. Und sie macht Vorgaben für die Gefährdungsbeurteilung.Die Schwerpunkte:- Prüfpflichten für Arbeitsmittel im Allgemeinen und für besonders prüfpflichtige Arbeitsmittel einschließlich überwachungsbedürftiger Anlagen im Besonderen- Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung von Arbeitsmitteln- Ergonomische Gestaltungsprinzipien; physische und psychische Belastungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln- Besondere Gefährdungen und UnfallschwerpunkteDer Kommentar berücksichtigt die Änderungen der BetrSichV, der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und weiterer Rechtsvorschriften. Die Aufgaben von Betriebs- und Personalräten werden systematisch einbezogen.Autor:Dr. Ralf Pieper, Professor und Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/ Sicherheits- und Qualitätsrecht an der Bergischen Universität Wuppertal