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Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,5, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Krankenhausleitung beschließt, aus Kostengründen den Küchenbetrieb mit eigenen Kräften einzustellen und den Küchenbetrieb durch einen Großküchenbetreiber durchführen zu lassen. Der Betriebsrat ist mit dem Vorgehen der Krankenhausleitung nicht einverstanden und bittet um juristischen Rat.Im Rahmen dieser Hausarbeit wird untersucht, ob es sich hier um ein besonderen Kündigungsschutztatbestand nach 613a BGB bei einem Betriebsübergang handelt.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 1997 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,5, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Krankenhausleitung beschließt, aus Kostengründen den Küchenbetrieb mit eigenen Kräften einzustellen und den Küchenbetrieb durch einen Großküchenbetreiber durchführen zu lassen. Der Betriebsrat ist mit dem Vorgehen der Krankenhausleitung nicht einverstanden und bittet um juristischen Rat.Im Rahmen dieser Hausarbeit wird untersucht, ob es sich hier um ein besonderen Kündigungsschutztatbestand nach
613a BGB bei einem Betriebsübergang handelt.
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