Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)"Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden ist"Inhalt:Erster Teil Allgemeine VorschriftenZweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und KonzernbetriebsratErster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des BetriebsratsZweiter Abschnitt Amtszeit des BetriebsratsDritter Abschnitt Geschäftsführung des BetriebsratsVierter Abschnitt BetriebsversammlungFünfter Abschnitt GesamtbetriebsratSechster Abschnitt KonzernbetriebsratDritter Teil Jugend- und AuszubildendenvertretungErster Abschnitt Betriebliche Jugend- und AuszubildendenvertretungZweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und AuszubildendenvertretungDritter Abschnitt Konzern-Jugend- und AuszubildendenvertretungVierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der ArbeitnehmerErster Abschnitt AllgemeinesZweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des ArbeitnehmersDritter Abschnitt Soziale AngelegenheitenVierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und ArbeitsumgebungFünfter Abschnitt Personelle AngelegenheitenErster Unterabschnitt Allgemeine personelle AngelegenheitenZweiter Unterabschnitt BerufsbildungDritter Unterabschnitt Personelle EinzelmaßnahmenSechster Abschnitt Wirtschaftliche AngelegenheitenErster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen AngelegenheitenZweiter Unterabschnitt BetriebsänderungenFünfter Teil Besondere Vorschriften für einzelne BetriebsartenErster Abschnitt SeeschifffahrtZweiter Abschnitt LuftfahrtDritter Abschnitt Tendenzbetriebe und ReligionsgemeinschaftenSechster Teil Straf- und BußgeldvorschriftenSiebenter Teil Änderung von GesetzenAchter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften