Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland. Es enthält Regelungen zur Bildung von Betriebsräten, zur Überwachung der Arbeitsbedingungen und zur Durchführung von Wahlen für die Betriebsräte. Das BetrVG legt fest, welche Angelegenheiten durch die Betriebsräte mitbestimmt werden können, wie z.B. Arbeitszeitregelungen, Entgeltregelungen und Arbeitsplatzgestaltung. Es dient dazu, eine ausgewogene Interessenabwägung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gewährleisten und die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer zu schützen.