Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)Vollzitat: "Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist"Rechtsstand: 16. Juli 2021Inhalt:Erster Teil - Allgemeine VorschriftenZweiter Teil - Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und KonzernbetriebsratErster Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl des BetriebsratsZweiter Abschnitt - Amtszeit des BetriebsratsDritter Abschnitt - Geschäftsführung des BetriebsratsVierter Abschnitt - BetriebsversammlungFünfter Abschnitt - GesamtbetriebsratSechster Abschnitt - KonzernbetriebsratDritter Teil - Jugend- und AuszubildendenvertretungErster Abschnitt - Betriebliche Jugend- und AuszubildendenvertretungZweiter Abschnitt - Gesamt-Jugend- und AuszubildendenvertretungDritter Abschnitt - Konzern-Jugend- und AuszubildendenvertretungVierter Teil - Mitwirkung und Mitbestimmung der ArbeitnehmerErster Abschnitt - AllgemeinesZweiter Abschnitt - Mitwirkungs- und Beschwerderecht des ArbeitnehmersDritter Abschnitt - Soziale AngelegenheitenVierter Abschnitt - Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und ArbeitsumgebungFünfter Abschnitt - Personelle AngelegenheitenErster Unterabschnitt - Allgemeine personelle AngelegenheitenZweiter Unterabschnitt - BerufsbildungDritter Unterabschnitt - Personelle EinzelmaßnahmenSechster Abschnitt - Wirtschaftliche AngelegenheitenErster Unterabschnitt - Unterrichtung in wirtschaftlichen AngelegenheitenZweiter Unterabschnitt - BetriebsänderungenFünfter Teil - Besondere Vorschriften für einzelne BetriebsartenErster Abschnitt - SeeschifffahrtZweiter Abschnitt - LuftfahrtDritter Abschnitt - Tendenzbetriebe und ReligionsgemeinschaftenSechster Teil - Straf- und BußgeldvorschriftenSiebenter Teil - Änderung von GesetzenAchter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften