Das WERK:
Zu den anstehenden Betriebsratswahlen im Jahre 2018 berücksichtigt der Gemeinschaftskommentar zum BetrVG die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur. Der Zweibänder bietet als wissenschaftliches Standardwerk eine umfassende Kommentierung des BetrVG unter Berücksichtigung der in den letzten vier Jahren ergangenen Rechtsprechung.
Band I: Kommentierung der
1-73b BetrVG (Schwerpunkte auf den für die Praxis wichtigen Vorschriften, wie z.B. die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und das Wahlverfahren)
Band II: Kommentierung der
74-132 BetrVG (Schwerpunkte: die Mitbestimmungsrechte des
87 BetrVG, die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten insbesondere bei Betriebsänderungen).
Autoren:
Prof. Dr. Günther Wiese , Universität Mannheim; Prof. Dr. Peter Kreutz , Universität Kiel; Prof. Dr. Hartmut Oetker , Universität Kiel; Prof. Dr. Thomas Raab , Universität Trier; Prof. Dr. Christoph Weber , Universität Würzburg; Prof. Dr. Martin Franzen , Universität München; Prof. Dr. Martin Gutzeit , Universität Gießen; Prof. Dr. Matthias Jacobs , Bucerius Law School Hamburg.
Zu den anstehenden Betriebsratswahlen im Jahre 2018 berücksichtigt der Gemeinschaftskommentar zum BetrVG die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur. Der Zweibänder bietet als wissenschaftliches Standardwerk eine umfassende Kommentierung des BetrVG unter Berücksichtigung der in den letzten vier Jahren ergangenen Rechtsprechung.
Band I: Kommentierung der
1-73b BetrVG (Schwerpunkte auf den für die Praxis wichtigen Vorschriften, wie z.B. die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern und das Wahlverfahren)
Band II: Kommentierung der
74-132 BetrVG (Schwerpunkte: die Mitbestimmungsrechte des
87 BetrVG, die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten insbesondere bei Betriebsänderungen).
Autoren:
Prof. Dr. Günther Wiese , Universität Mannheim; Prof. Dr. Peter Kreutz , Universität Kiel; Prof. Dr. Hartmut Oetker , Universität Kiel; Prof. Dr. Thomas Raab , Universität Trier; Prof. Dr. Christoph Weber , Universität Würzburg; Prof. Dr. Martin Franzen , Universität München; Prof. Dr. Martin Gutzeit , Universität Gießen; Prof. Dr. Matthias Jacobs , Bucerius Law School Hamburg.