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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hamburg (Institut für Betriebswirtschafltiche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einnahmen-Überschussrechnung wurde als erleichternde Alternative der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögensvergleich im Jahre 1925 eingeführt. In der damaligen Gesetzesbegründung heißt es, dass die Möglichkeit als Basis für die Gewinnermittlunglediglich den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu nehmen, bei vielen Steuerpflichtigen oder auch ganzen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Hamburg (Institut für Betriebswirtschafltiche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Einnahmen-Überschussrechnung wurde als erleichternde Alternative der Gewinnermittlung zum Betriebsvermögensvergleich im Jahre 1925 eingeführt. In der damaligen Gesetzesbegründung heißt es, dass die Möglichkeit als Basis für die Gewinnermittlunglediglich den Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu nehmen, bei vielen Steuerpflichtigen oder auch ganzen Berufsgruppen genutzt wird, so von Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflern.Dieser Vereinfachungsgedanke steht heute auch noch im Vordergrund, so wie es in den Pressemitteilungen zu dem Referentenentwurf und dem Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts zu lesen ist. Im Rahmen der Befreiungsvorschrift des § 241a HGB-E wird einigen Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, statt des aufwendigeren Betriebsvermögensvergleiches die Einnahmen-Überschussrechnung als Gewinnermittlungsart zu wählen. Diese Arbeit stellt die beiden Gewinnerermittlungsarten im Vergleich dar, zeigt Problembereiche auf und geht auf die Neuerungen durch den § 241a HGB-E ein. Der folgende Abschnitt stellt die beiden Gewinnermittlungsarten Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen-Überschussrechnung gegenüber und arbeitet deren größten Unterschiede und Gemeinsamkeiten heraus.Der dritte Abschnitt beinhaltet die Neuerungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, speziell durch den § 241a HGB-E in Bezug auf den ermöglichten Wechsel der Gewinnermittlungsart. Abschnitt vier weist auf Besonderheiten und mögliche Problembereiche hin, die mit der Wahl oder dem Wechsel der Gewinnermittlungsart und dem § 241a HGB-E einhergehen. Diese Seminararbeit schließt mit einem Fazit und einem kritischem Ausblick.