Die Aktivitätsfähigkeit einer Anlage beruht auf dem Vorhandensein spezifischer Anlageneigenschaften, die die Eignung einer Anlage zur Erfüllung ihr zugedachter Aufgaben bestimmen. Bedingt durch Verschleissprozesse unterliegen Anlagen in der Zeit einer Verschlechterung ihrer stochastisch geprägten Aktivitätsfähigkeit, durch die im Laufe der Zeit ein Anlagenausfall herbeigeführt wird.
Anlagenerneuerungen dienen der Verbesserung der Aktivitätsfähigkeit von Anlagen. Eine Anlagenerneuerung kann in einem Ersatz oder in einer Reparatur bestehen. Ersatz und Reparatur können jeweils zu einem planungsvariablen Präventivzeitpunkt oder zu dem Ausfallzeitpunkt der Anlage erfolgen.
Für den Aufbau der Anlagenerneuerungsplanung ist der Entscheidungszusammenhang, der zwischen den Strategien der Anlagenerneuerung besteht, in bezug auf die hervorgerufenen ökonomischen Konsequenzen und das stochastische Anlagenausfallverhalten aufzuzeigen.
Anlagenerneuerungen dienen der Verbesserung der Aktivitätsfähigkeit von Anlagen. Eine Anlagenerneuerung kann in einem Ersatz oder in einer Reparatur bestehen. Ersatz und Reparatur können jeweils zu einem planungsvariablen Präventivzeitpunkt oder zu dem Ausfallzeitpunkt der Anlage erfolgen.
Für den Aufbau der Anlagenerneuerungsplanung ist der Entscheidungszusammenhang, der zwischen den Strategien der Anlagenerneuerung besteht, in bezug auf die hervorgerufenen ökonomischen Konsequenzen und das stochastische Anlagenausfallverhalten aufzuzeigen.