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Mit der Einführung der §§ 311 ff. AktG wollte der Gesetzgeber 1965 eine bedeutsame Erweiterung zum Schutze der Stakeholder (Anteilseigner, Kunden und/oder Banken) eines faktischen Konzerns, der auf der Ausübung tatsächlicher Beherrschung beruht, erreichen.
Mit diesen Normen sollte der Ausübung der tatsächlichen Macht außerhalb eines Vertragskonzerns dadurch Grenzen gesetzt werden, dass der Vorstand einer abhängigen Gesellschaft einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) aufstellen muss, in dem er jährlich erklärt, dass seine Gesellschaft auf Grund…mehr

Produktbeschreibung
Mit der Einführung der §§ 311 ff. AktG wollte der Gesetzgeber 1965 eine bedeutsame Erweiterung zum Schutze der Stakeholder (Anteilseigner, Kunden und/oder Banken) eines faktischen Konzerns, der auf der Ausübung tatsächlicher Beherrschung beruht, erreichen.

Mit diesen Normen sollte der Ausübung der tatsächlichen Macht außerhalb eines Vertragskonzerns dadurch Grenzen gesetzt werden, dass der Vorstand einer abhängigen Gesellschaft einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) aufstellen muss, in dem er jährlich erklärt, dass seine Gesellschaft auf Grund dieser Rechtsbeziehung keinerlei Nachteile erlitten hat, respektive eventuell erlittene Nachteile ausgeglichen werden. Eine Ergänzung erfährt diese scheinbare Sicherungsfunktion durch die Prüfungspflicht des § 313 AktG, nach der der Abhängigkeitsbericht durch den Abschlussprüfer der Gesellschaft zu prüfen ist.

Sowohl Vorstand als auch Abschlussprüfer stehen somit vor der Problematik, die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung beurteilen zu müssen, ohne dass der Gesetzgeber hierzu konkrete Maßstäbe geliefert hat. So wurde zwar im Laufe der Zeit eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Maßstäben zur Beurteilung entwickelt, eine systematische Ordnung war bislang dabei jedoch nicht erkennbar.

Mit der vorliegenden Arbeit werden die verschiedenen Beurteilungsmaßstäbe zunächst analysiert und sodann deren praktische Anwendbarkeit auf verschiedene Einzelfälle kritisch untersucht. Insbesondere mit der Entwicklung eines standardisierten Verfahrens wird den Vorständen abhängiger Aktiengesellschaften eine praktische Hilfe zur Erstellung des Abhängigkeitsberichts an die Hand gegeben. Aber auch der mit der Prüfung des Abhängigkeitsberichts beauftragte Wirtschaftsprüfer findet in der vorliegenden Arbeit - gerade im Hinblick auf die nach § 57a WPO anstehende Qualitätskontrolle - ein reichhaltiges Instrumentarium, das zur Sicherung der Qualität bei der Abwicklung der Prüfung des Abhängigkeitsberichts beitragen soll.

Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Gottfried Bähr, Universität der Bundeswehr München

Inhaltsübersicht:

1. Grundlagen
1.1. Die Funktion des Abhängigkeitsberichts aus der Sicht des abhängigen Unternehmens
1.2. Die Funktion des Abhängigkeitsberichts aus der Sicht des herrschenden Unternehmens

2. Voraussetzungen für die Erfüllung des Abhängigkeitstatbestands nach § 17 AktG
2.1. Die Grundvoraussetzungen der Abhängigkeit nach § 17 Abs. 1 AktG
2.2. Die Abhängigkeitsvermutung des § 17 Abs. 2 AktG
2.3. Einflußnahme durch das herrschende Unternehmen

3. Die Berichtspflicht des Vorstands nach § 312 AktG
3.1. Die Konzeption des Gesetzgebers
3.2. Die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Angemessenheit der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen

4. Die Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen durch den Abschlußprüfer
4.1. Ziel und Zweck der Prüfung
4.2. Der Gegenstand der Prüfung nach § 313 Abs. 1 Satz 2 AktG
4.3. Der Bestätigungsvermerk des Abschlußprüfers zum Abhängigkeitsbericht
4.4. Betriebswirtschaftliche Beurteilungsmaßstäbe bei der Durchführung der Prüfung
4.5. Zwischenergebnis

5. Die Beurteilung der nachteiligen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen im Rahmen der Aufstellung und Prüfung des Abhängigkeitsberichts nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben
5.1. Eine theoretische Analyse des Nachteilsbegriffs im Sinne von § 311 AktG
5.2. Der gesetzliche Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Gegenleistung und der Vor- und Nachteile im Sinne des § 311 AktG
5.3. Das Verhalten des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters als Maßstab zur Quantifizierung der relevanten Vorgänge
5.4. Das analoge Verhalten des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters als Maßstab zur Beurteilung der Angemessenheit bei vergleichbaren Problemen der Betriebswirtschaftslehre
5.5. Kritische Auseinandersetzung mit dem Maßstab des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters und Überprüfung dessen Eignung für die Beurteilung der Angemessenheit der Gegenleistung und der Vor- und Nachteile im Sinne des § 311 AktG
5.6. Erläuterungen zu den betriebswirtschaftlichen Beurteilungsmaßstäben im Einzelnen
5.7. Zur Anwendbarkeit der Beurteilungsmaßstäbe auf besondere Einzelfälle
5.8. Die Anwendbarkeit der Erkenntnisse aus anderen betriebswirtschaftlichen Bewertungsfragen zur Beurteilung der Angemessenheit der Gegenleistung und der Vor- und Nachteile im Sinne des § 311 AktG
5.9. Die zu lösenden Probleme bei der Durchführung des Nachteilsausgleichs

6. Vorschläge für die Verwendung der betriebswirtschaftlichen Beurteilungsmaßstäbe im Rahmen der §§ 312 ff. AktG
6.1. Kritische Auseinandersetzung mit den aufgezeigten Beurteilungsmaßstäben im Rahmen der Erstellung und Prüfung des Abhängigkeitsberichts
6.2. Vorschlag zur Entwicklung eines standardisierten Verfahrens zur Anwendung der betriebswirtschaftlichen Beurteilungsmaßstäbe bei den berichtspflichtigen Rechtsgeschäften
6.3. Möglichkeiten für die Beurteilung der Angemessenheit der berichtspflichtigen Maßnahmen

7. Die Verwendung betriebswirtschaftlicher Beurteilungsmaßstäbe zur Verbesserung des Prüfungsergebnisses des Abschlussprüfers nach § 313 AktG
7.1. Das Problem der vollständigen Erfassung der Richtigkeit aller relevanten Rechtsgeschäfte und Maßnahmen im Rahmen der Stichprobenprüfung des Abhängigkeitsberichts
7.2. Die Verwendung betriebswirtschaftlicher Beurteilungsmaßstäbe im Stadium der Prüfungsplanung zur Einschätzung des Prüfungsrisikos bei der Prüfung des Abhängigkeitsberichts
7.3. Betriebswirtschaftliche Aspekte im Zusammenhang mit der Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB
7.4. Vorschläge zur Verbesserung der Effektivität der Prüfung nach § 313 AktG

8. Zusammenfassung und Schlussbemerkung
Autorenporträt
Klaus Rauch wurde 1961 in Wiggensbach geboren. Nach dem Abitur Bundeswehr und Ausbildung zum Bankkaufmann, daran anschließend Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Augsburg mit dem Abschluss Dipl.-Oec. 1993 nach der Bestellung zum Steuerberater Eintritt in die Sozietät Fischer & Rauch, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater, Kempten. 1996 Bestellung zum Wirtschaftsprüfer, seit 2001 registrierter Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO. Promotion zum Dr. rer. pol. im Mai 2004. Am 01. Juni 2004 Ruf als Professor für Rechnungswesen und allgemeine Betriebswirtschaftslehre an die Fachhochschule Kempten.