Recht und Praxis der Betriebsverfassung haben sich seit Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2010 weiter entwickelt. Vor allem die für das Betriebsverfassungsrecht zuständigen beiden Senate des BAG haben dieser Entwicklung ihren Stempel aufgedrückt. Darauf war mit einer gründlichen Überarbeitung und im organisatorischen Bereich auch nicht unbeträchtlichen Erweiterung zu reagieren. Dabei waren die für die Praxis sehr wichtigen Wahlvorschriften komplett neu zu kommentieren, und es war die am 1. April 2017 in Kraft tretende Regelung einzuarbeiten, nach der Leiharbeitnehmer bei der Berechnung von Arbeitnehmerzahlen im Entleiherbetrieb nun stets zu berücksichtigen sind.Um diesen Entwicklungen im Hinblick auf die bevorstehenden Betriebsratswahlen zügig Rechnung zu tragen, haben sich Herausgeber und Verlag entschlossen, diesen Kommentar, der seit Jahrzehnten zum Klassiker geworden ist, in zwei Bänden erscheinen zu lassen. Der im März 2017 erscheinende erste Band kommentiert den organisatorischen Teil des Gesetzes einschließlich der Wahlordnung und enthält einen Überblick über das EBRG. Der zweite Band mit den Mitwirkungs- und Mitbestimmungsvorschriften wird 2018 folgen.