Der grundlegend überarbeitete Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz kommentiert prägnant und umfassend alle relevanten Probleme des kollektiven Arbeitsrechts.
NEU in der 11. Auflage:
Die Neuauflage informiert über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung.Eingearbeitet sind zudem die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz -BRModG) vom 14.06.2021. Im Zuge dessen wurde u.a. in das BetrVG § 79a eingefügt, der den Datenschutz regelt.Das Betriebsverfassungsgesetz sah beispielsweise bislang keine virtuelle Betriebsratssitzung vor. Um die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten auch in der aktuellen Corona-Krise zu gewährleisten, haben Bundestag und Bundesrat hier Neuregelungen beschlossen. Während zurzeit in vielen Unternehmen Teams regelmäßig im Homeoffice per Videokonferenz konferieren und auch in der Politik wichtige Entscheidungen in virtuellem Rahmen getroffen werden, sah das Betriebsverfassungsgesetz diese Möglichkeit für Betriebsräte nicht vor. Deren Handlungs- und Beschlussfähigkeit ist daher momentan stark eingeschränkt.
Autoren:
Prof. Dr. Harald Hess, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Mainz, Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München;
Prof. Dr. Michael Worzalla, Rechtsanwalt und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft in Düsseldorf, Professor für privates und öffentliches Wirtschaftsrecht an der EBZ Business School, University of Applied Sciences Bochum;
Dirk Glock, Rechtsanwalt in Schöneck, Geschäftsführer des Verbandes der Hessischen Zeitungsverleger e.V. (VHZV), Geschäftsführer des Verbandes Druck und Medien Hessen e.V. (VDMH);
Dr. Andrea Nicolai, Rechtsanwältin, Geschäftsführerin DP InHaus Services GmbH und DP Geschäftsprozesse GmbH in Bonn;
Dr. Franz-Josef Rose, Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilungen des Verbandes der Metall- und Elektro- Unternehmen Hessen e.V. und der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. in Frankfurt/Main, Lehrbeauftragter an der TU Darmstadt;
Kristina Huke, Rechtsanwältin, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.
NEU in der 11. Auflage:
Die Neuauflage informiert über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung.Eingearbeitet sind zudem die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt (Betriebsrätemodernisierungsgesetz -BRModG) vom 14.06.2021. Im Zuge dessen wurde u.a. in das BetrVG § 79a eingefügt, der den Datenschutz regelt.Das Betriebsverfassungsgesetz sah beispielsweise bislang keine virtuelle Betriebsratssitzung vor. Um die Arbeitsfähigkeit von Betriebsräten auch in der aktuellen Corona-Krise zu gewährleisten, haben Bundestag und Bundesrat hier Neuregelungen beschlossen. Während zurzeit in vielen Unternehmen Teams regelmäßig im Homeoffice per Videokonferenz konferieren und auch in der Politik wichtige Entscheidungen in virtuellem Rahmen getroffen werden, sah das Betriebsverfassungsgesetz diese Möglichkeit für Betriebsräte nicht vor. Deren Handlungs- und Beschlussfähigkeit ist daher momentan stark eingeschränkt.
Autoren:
Prof. Dr. Harald Hess, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Insolvenzrecht in Mainz, Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München;
Prof. Dr. Michael Worzalla, Rechtsanwalt und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Arbeitgeberverbandes der Deutschen Immobilienwirtschaft in Düsseldorf, Professor für privates und öffentliches Wirtschaftsrecht an der EBZ Business School, University of Applied Sciences Bochum;
Dirk Glock, Rechtsanwalt in Schöneck, Geschäftsführer des Verbandes der Hessischen Zeitungsverleger e.V. (VHZV), Geschäftsführer des Verbandes Druck und Medien Hessen e.V. (VDMH);
Dr. Andrea Nicolai, Rechtsanwältin, Geschäftsführerin DP InHaus Services GmbH und DP Geschäftsprozesse GmbH in Bonn;
Dr. Franz-Josef Rose, Rechtsanwalt und Leiter der Rechtsabteilungen des Verbandes der Metall- und Elektro- Unternehmen Hessen e.V. und der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. in Frankfurt/Main, Lehrbeauftragter an der TU Darmstadt;
Kristina Huke, Rechtsanwältin, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.