Das Beurkundungsgesetz wurde durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer in wesentlichen Teilen reformiert. Die Zahlreichen Änderungen treten dabei gestaffelt bis zum Jahr 2022 in Kraft, die Nummerierung der Einzelnormen hat sich vielfach geändert. Die Neuauflage des Kommentars berücksichtigt sowohl die schon geltenden Neufassungen als auch die zukünftige Rechtslage, beide werden klar voneinander abgegrenzt und umfassend erläutert.
Die praxisnahe Darstellung des Beurkundungsrechts beide Verfasser sind als Notare tagtäglich mit der Materie befasst und kennen die unterschiedlichsten Problemstellungen aus eigener Erfahrung bleibt auch in der Neuauflage erhalten. Zahlreiche, im Druckbild hervorgehobene Hinweise und Formulierungsvorschläge sind wertvolle Werkzeuge zur Übertrag der wissenschaftlich herausgearbeiteten Ergebnisse in eine anwendbare Lösung für das Verfahren.
» ein unverzichtbares Utensil für die Arbeit im Notariat. Der Kommentar besticht durch seine Klarheit und Tiefgründigkeit.«
Christian Rupp
Die Autoren:
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Herbert Grziwotz
Dr. Jörn Heinemann, LL.M., Notar in Neumarkt i. d. OPf., Notar in Regen, Notarvertreter in Berlin, zur 1. Auflage
Die praxisnahe Darstellung des Beurkundungsrechts beide Verfasser sind als Notare tagtäglich mit der Materie befasst und kennen die unterschiedlichsten Problemstellungen aus eigener Erfahrung bleibt auch in der Neuauflage erhalten. Zahlreiche, im Druckbild hervorgehobene Hinweise und Formulierungsvorschläge sind wertvolle Werkzeuge zur Übertrag der wissenschaftlich herausgearbeiteten Ergebnisse in eine anwendbare Lösung für das Verfahren.
» ein unverzichtbares Utensil für die Arbeit im Notariat. Der Kommentar besticht durch seine Klarheit und Tiefgründigkeit.«
Christian Rupp
Die Autoren:
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Herbert Grziwotz
Dr. Jörn Heinemann, LL.M., Notar in Neumarkt i. d. OPf., Notar in Regen, Notarvertreter in Berlin, zur 1. Auflage