Die Beurkundung ist DIE notarielle Tätigkeit, die täglich in jedem Notariat anfällt. Genaue Kenntnisse des BeurkG und der Neufassung der DONot sind daher unerlässlich. Insbesondere, weil beide Themenbereiche ineinandergreifen und Sie zuverlässig über neuere Gesetzgebung sowie die aktuelle Rechtsprechung informiert sein müssen. Nur dann können Sie verlässlich beraten und abwickeln. Hier hilft Ihnen die neue, 9. Auflage von "BeurkG mit NotAktVV und DONot" von Armbrüster/Preuß. Aktuelle Neuauflage jetzt anfordern! Die aktuelle Kommentierung zum BeurkG, NotAktVV und DONot Das BeurkG, die NotAktVV und die DONot bilden für jeden Notar ein nicht voneinander zu trennendes Bündel, dessen Kenntnis und richtige Auslegung für jedes Notarbüro unerlässlich ist. Besonders die notariellen Belehrungspflichten (§ 17 ff. BeurkG) bieten so manchen Fallstrick - wer hier nicht exakt den gesetzlichen Vorgaben folgt, steht schnell an der Schwelle zu einem Dienstvergehen. Wer dies vermeiden möchte, vertraut auf die Fachkompetenz des "Armbrüster/Preuß". Die jüngste Rechtsprechung zu den Belehrungserfordernissen wurde eingearbeitet und kritisch gewürdigt; neue Zweifelsfälle zur Zwei-Wochen-Frist eingehend erörtert. Die Neuauflage bietet Ihnen eine übergreifende und praktische Aufbereitung des gesamten Beurkundungsverfahrens und damit zusammenhängender Themen wie NotAktVV und reformiertes Berufsrecht, und das auf dem neuesten Stand. So gelingt die Digitalisierung des Notariats problemlos! Die Digitalisierung macht auch vor dem Notarbüro nicht halt - dieser Tatsache trägt die Neuauflage des Kommentars in besonderem Maße Rechnung. Die aktuellen Vorgaben zur Digitalisierung im Notariat haben die Autoren berücksichtigt. Die perfekte Mischung aus Praxis und Wissenschaft Was diesen Kommentar so besonders macht ist das Autorenteam, zu dem sowohl Wissenschaftler als auch praktizierende Notare gehören, und das für die Neuauflage deutlich erweitert wurde. Das ergibt die perfekte Mischung aus praxisorientierter Anwendbarkeit und wissenschaftlicher Korrektheit. Fazit: Sie erhalten alle wesentlichen Informationen aktuell und hervorragend strukturiert in einem Band.
Notar a. D. Dr. Andreas Bernert in DNotI-Report 4/2023: "(...) Die drei großen Abschnitte des Kommentars (BeurkG, NotAktVV, DONot) sind hochaktuell und ausführlich. Sie sind in jeder Hinsicht als gelungen zu bezeichnen. Die Zusammenfassung in einem Werk hat sich, wie die Vorauflagen zeigen, für die Praxis bewährt. Aufgrund der zahlreichen gesetzlichen Neuerungen besteht an der Notwendigkeit der Neuanschaffung eines Kommentars zu den maßgeblichen Vorschriften kein Zweifel. Der Rezensent empfiehlt jedoch nicht nur deswegen das besprochene Werk ohne jede Einschränkung zur Anschaffung!" Notarassessor Konstantin Sauer, Lauf an der Pegnitz in MittBayNot 2023, S. 344:"(...) Das vorliegende Werk ist damit eine der ersten Kommentierungen, deren Erläuterungen sich auf alle einschlägigen berufsrechtlichen Normen in aktueller Form beziehen. Hervorzuheben sind dabei insbesondere die Kommentierungen zu DONot und NotAktVV. (...) Die wohl größte Stärke des Buchs liegt darin, dass BeurkG, DONot und NotAktVV nicht als separate Rechtsgebiete bearbeitet werden, sondern durch zahlreiche Bezugnahmen und Querverweise beim Leser ein Verständnis für das Zusammenspiel der einzelnen Normen geschaffen wird. Es lässt sich deshalb festhalten, dass auch die Neuauflage in das Buchregal bzw. auf den Schreibtisch eines jeden Berufsträgers gehört. (...)" Notarassessor Matthias Geuder, Düsseldorf, in DNotZ 11/2023: "(...) Zusammenfassend ist die Neuauflage des ,,Armbrüster!Preuß" uneingeschränkt zu empfehlen. Es handelt sich um eine aktuelle und qualitativ hochwertige Kommentierung. Dies würde für sich genommen bereits eine Anschaffung rechtfertigen. Gerade aufgrund der vielen Neuerungen durch die NotAktVV, der täglichen Berührung mit den geänderten Vorschriften sowie den sich daraus ergebenden Fragestellungen ist ein aktuelles Werk zur Thematik für jeden Praktiker essenziell. Umso mehr empfiehlt sich die Anschaffung der Neuauflage.(...)" Rezensionen zur Vorauflage: Notar Dr. Matthias Meyer, Ludwigshafen in DNotZ 2021, S. 237: "(...) Der hervorzuhebende Wert für die Praxis zeigt sich u.a. darin, dass zahlreiche aktuelle Streitfragen erschöpfend dargestellt und oft mit einer gesondert gekennzeichneten Stellungnahme des kommentierenden Autors versehen sind. (...)Die 8. Auflage ist daher in allen Bereichen der Notartätigkeit in jeder Hinsicht auf dem aktuellen Stand und bezieht alle Quellen mit ein. Zentrale Fragen auf dem Gebiet der Verwahrungsgeschäfte oder der Prüfungs- und Belehrungspflichten gemäß 17 BeurkG werden umfassend erörtert und übersichtlich in Einzelfragen nach Sachgebieten und nach Fallgruppen gegliedert. Zusammenfassend ermöglicht die 8. Auflage des Kommentars zum BeurkG und zur DONot dem Praktiker weiterhin in der bekannt zuverlässigen Weise einen umfassenden und aktuellen Zugriff auf alle Fragen des Beurkundungsverfahrens. Das Werk sollte daher in der Bibliothek des Notars nicht fehlen und ist zur Anschaffung in jedem Fall zu empfehlen." Notarassessor Dr. Julius Forschner in DNotI-Report 4/2020: (...) Insgesamt bietet das Werk (...) ) einen tiefen Einblick in das Beurkundungsrecht und kann jedem Notar aufgrund der Praxisnähe zur Anschaffung empfohlen werden." RA und Notar Ulf Schönenberg-Wessel, Kiel in ZNotP 3/2020, S.139: "(...) Mit dem Armbrüster steht dem Leser ein umfangreiches, gut lesbares und praxisorientiertes Kommentarwerk zur Verfügung. Dabei ist der Kommentar überwiegend darauf bedacht, den möglichst sichersten Weg aufzuzeigen. Auch in der 8. Auflage leistet der Armbrüster einen großen Beitrag zur Qualitätssicherung des Notariats. Aufbau und Sprache ermöglichen dem Leser, sich zuverlässig das jeweilige Rechtsproblem zu erschließen. Das umfangreiche Stichwortverzeichnis erleichtert das Auffinden der maßgeblichen Kommentarstellen. Der Armbrüster eignet sich dabei nicht nur für den/die Inhaber/in des Notaramtes, sondern auch für die Mitarbeitenden im Notariat. Der Notarkommentar Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare verdient das Prädikat "Standardwerk" und hat als solches seinen festen Platz in der Handbibliothek des Notariats."