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Bereiche: Bürgerliches Recht, Kindschaftsrecht, Beurkundungsrecht
Auch nach dem Inkrafttreten der Reform des Kindschaftsrechts zum 1. 7. 1998 haben Beurkundungen in Kinder betreffenden Rechtsangelegenheiten eine herausragende Bedeutung. Die Erweiterung der gesetzlichen Vertretung durch das Jugendamt auf Antrag auch auf "eheliche" Kinder lässt erwarten, dass der Anteil beurkundeter Unterhaltstitel eher noch zunehmen wird. Aber auch durch andere Regelungen hat der Gesetzgeber konkret die Möglichkeiten von Beurkundungen in Kindschaftssachen ausgeweitet, nämlich durch die "qualifizierte"…mehr

Produktbeschreibung
Bereiche: Bürgerliches Recht, Kindschaftsrecht, Beurkundungsrecht

Auch nach dem Inkrafttreten der Reform des Kindschaftsrechts zum 1. 7. 1998 haben Beurkundungen in Kinder betreffenden Rechtsangelegenheiten eine herausragende Bedeutung. Die Erweiterung der gesetzlichen Vertretung durch das Jugendamt auf Antrag auch auf "eheliche" Kinder lässt erwarten, dass der Anteil beurkundeter Unterhaltstitel eher noch zunehmen wird. Aber auch durch andere Regelungen hat der Gesetzgeber konkret die Möglichkeiten von Beurkundungen in Kindschaftssachen ausgeweitet, nämlich durch die "qualifizierte" Vaterschaftsanerkennung nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens, durch die öffentlich zu beurkundende Sorgeerklärung der nicht miteinander verheirateten Eltern sowie durch die Verpflichtungserklärung des Elternteils, der im vereinfachten Verfahren auf Unterhalt in Anspruch genommen wird. Zudem hat die Urkundstätigkeit in Kindschaftssachen grundlegende inhaltliche Änderungen erfahren, so dass dieser Band wieder eine wichtige Auskunfts- und Informationsquelle ist.
Autorenporträt
Dr. iur. Dieter Brüggemann, Ministerialrat a.D.; Fortgeführt von Dr. iur. Bernhard Knittel, Ministerialrat