Das Beurkundungsgesetz regelt in Deutschland die Beurkundung von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen durch Notare. Es enthält Regelungen zur Zulassung und Aufgaben von Notaren, zur Durchführung und Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie zur Aufbewahrung und Überlassung von Beurkundungen. Darüber hinaus legt das Beurkundungsgesetz fest, welche Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen durch Notare beurkundet werden müssen und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen. Die Beurkundung von Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen durch Notare dient dem Zweck, die Rechtskraft und die Verbindlichkeit dieser Geschäfte und Handlungen zu garantieren. Das Beurkundungsgesetz ist Teil des deutschen Notarrechts und regelt die Arbeit der Notare in Deutschland.